Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 174 vom 06.05.2026

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): DA1725299AD917E7232C923298D518BFB7914EA0B941AB61E54FC68E9846C518

Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen Februar 2027
nach der Verordnung über die Zulassung und Ausbildung
für das Lehramt an beruflichen Schulen und den anderweitigen Erwerb
der Lehrbefähigung an beruflichen Schulen künstlerischer
und gestalterischer Fachrichtungen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 17. April 2026, Az. VII.2-BS0101.0/7/4

Im Februar 2027 wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Verordnung über die Zulassung und Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen und den anderweitigen Erwerb der Lehrbefähigung an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Fachrichtungen in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt.

1.Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Zum Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die

1.1
die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) bestanden haben oder deren Erste Staatsprüfung in einer nach § 85 LPO I zugelassenen Fächerverbindung gemäß Art. 6 Abs. 4 BayLBG als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt worden ist. Der Ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte oder eine nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird;
1.2
zum Zweck der Nachqualifikation nach § 40 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) einen ergänzenden Vorbereitungsdienst abzuleisten haben und
1.3
die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.

2.Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss, Meldeverfahren

2.1
Dauer und Meldeschluss

Der Vorbereitungsdienst Februar 2027 beginnt am 22. Februar 2027 und endet am 23. Februar 2029.

Letzter Meldetag ist der 22. September 2026.

2.2
Meldeverfahren

Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten. Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst ist nur noch online unter Start – Online-Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen möglich.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus weist die Bewerberinnen und Bewerber den Regierungen zu, die nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheiden.

3.Verwendung im öffentlichen Schuldienst

Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 19