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Änderung der Bekanntmachung über die Refinanzierung von Miet- und
bestimmten Investitionskosten für die Raum- und Geschäftsausstattung
von Berufsfachschulen für Pflege
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 17. April 2026, Az. VII.7-BH9007.0/77/74
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Refinanzierung von Miet- und bestimmten Investitionskosten für die Raum- und Geschäftsausstattung von Berufsfachschulen für Pflege vom 1. Februar 2021 (BayMBl. Nr. 125), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 3. Juni 2025 (BayMBl. Nr. 288) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 7.3 wird in der Überschrift die Angabe „Nr. 1.3“ durch die Angabe „Nr. 1.5.4“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 7.4.4 wird der Satz wie folgt gefasst:
- „Die Verwendungsfrist beträgt drei Monate.“
- 1.3
- In Nr. 9 wird die Angabe „31. Dezember 2026“ durch die Angabe „31. Dezember 2029“ ersetzt.
- 1.4
- Die Anlagen 2 und 3 werden durch folgende Anlagen ersetzt:
Anlage 2: Verwendungsbestätigung für den Mietzuschuss
Anlage 3: Verwendungsnachweis für einen Zuschuss zu Anlagegütern
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2026 in Kraft.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor