Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 189 vom 13.05.2026

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung einer
Versetzungsstelle im Bayerischen Landesamt für Schule

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 21. April 2026, Az. VIII.8-M8001.0/97/3

In der Abteilung 4 – Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamt für Schule ist zum Schuljahr 2026/2027 eine Versetzungsstelle in Vollzeit mit

einer Referentin bzw. einem Referenten (m/w/d) im
Referat 4.1 „Zeugnisanerkennungsstelle – Allgemeinbildende Schulabschlüsse“

zu besetzen. Es handelt sich um Verwaltungstätigkeiten (Vollzeit: 40 Wochenstunden, gesetzlicher Urlaubsanspruch).

Das Landesamt für Schule in Gunzenhausen ist eine dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus unmittelbar nachgeordnete Behörde und beschäftigt mittlerweile rund 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das breite Aufgabenspektrum des Landesamts reicht dabei vom Bereich der schulischen Personalverwaltung und Schulfinanzierung über die Anerkennung von Zeugnissen bis hin zur Förderung des Schulsports. Die Zeugnisanerkennungsstelle ist für die Anerkennung und Bewertung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen, die außerhalb Bayerns erworben wurden, und für die Prüfung und ggf. Feststellung der Gleichwertigkeit von bestimmten ausländischen Berufsabschlüssen zuständig. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.las.bayern.de/zeugnisanerkennung/

Aufgabenbeschreibung der ausgeschriebenen Mitarbeiterstelle:

  • Anerkennung und Bewertung von außerbayerischen Bildungsnachweisen im Bereich der Hochschulreifen und Fachhochschulreifen,
  • Anerkennung und Bewertung von außerbayerischen Bildungsnachweisen im Bereich der mittleren Schulabschlüsse und des erfolgreichen Mittel- oder Hauptschulabschlusses,
  • Feststellung der Qualifikation von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischen Hochschulzugangszeugnissen für die Zulassung zum Studienkolleg,
  • Notenberechnung für außerbayerische schulische Bildungsnachweise,
  • Beratung (auch telefonisch) von Anerkennungssuchenden,
  • Beratung bayerischer Schülerinnen und Schüler, die im Ausland ein Hochschulzugangszeugnis erwerben möchten.

Anforderungsprofil:

Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 14 (Lehrkräfte im Gymnasial- oder beruflichen Schuldienst) bzw. A 13 und A 13 + Amtszulage (Lehrkräfte im Realschuldienst) sowie Lehrkräfte, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beim Freistaat Bayern vergleichbar beschäftigt sind.

Vorausgesetzt wird die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, an beruflichen Schulen oder an Realschulen, wobei eine Fächerkombination mit einer modernen Fremdsprache oder Deutsch wünschenswert ist.

Überfachliche Qualifikationen:

  • Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten,
  • Fähigkeit zu strukturiertem und vernetztem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns,
  • Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit,
  • Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck,
  • Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten,
  • Überzeugendes und sicheres Auftreten,
  • Interkulturelle Kompetenz und Teamfähigkeit.

Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung und Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 14 ist möglich.

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern eine ganztägige Aufgabenwahrnehmung im Wege des Jobsharings sichergestellt werden kann. Nach einer Einarbeitungszeit ist eine anteilige Erbringung der Tätigkeit im Homeoffice möglich. Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

In den Fällen, in denen mehrere Bewerberinnen und Bewerber die Ausschreibungsbedingungen erfüllen und nach dem Ergebnis der dienstlichen Beurteilungen im Wesentlichen gleich geeignet sind, wird ein strukturiertes Auswahlgespräch durchgeführt, dessen Ergebnis dann der Auswahlentscheidung zugrunde gelegt wird.

Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in Bayern vom 27. April 2021 (BayMBl. Nr. 332) in der aktuell geltenden Fassung).

Aussagekräftige Bewerbungen unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg an das Bayerische Landesamt für Schule (Referat 1.1) z. Hd. Herrn Dr. Gert Riedel, Stuttgarter Straße 1, 91710 Gunzenhausen sowie zeitgleich gerne vorab per E-Mail an bewerbungen@las.bayern.de zu senden.

Für Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Herr Gräfenstein (Tel: 09831 5166-410), für sonstige Fragen Herr Dr. Riedel (Tel: 09831 5166-120) gerne zur Verfügung.

Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie unter:
https://www.las.bayern.de/mam/ueber_uns/datenschutzhinweise_zus_ihrer_bewerbung.pdf

Martin Wunsch

Ministerialdirektor