Fachlehrkraft Sonderpädagogik an Förderschulen in Bayern
Bewerbungs- und Auswahlverfahren; Einstellungsprüfung für die Qualifikation
Verlängerung des Modellversuchs 2026 bis 2028
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 2. Januar 2026, Az. IV.6-BP8027.0/2/34
Zur Unterstützung der Unterrichtsversorgung an Förderschulen wird zum Schuljahr 2026/2027 erneut die bedarfsbezogene Ausbildung (einjähriger Vorbereitungsdienst) zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik (m/w/d) im Rahmen der Verlängerung des Modellversuchs angeboten. Ausbildungsbeginn ist der 14. September 2026. Zielgruppe sind hier insbesondere die bereits an Förderschulen beschäftigten Heilpädagogischen Unterrichtshilfen und Heilpädagogische Förderlehrkräfte. Die Ausbildung ist organisatorisch an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern, Abteilung IV in Ansbach angegliedert. Die rechtliche Grundlage ist die Qualifikationsverordnung für Fachlehrkräfte verschiedener Ausbildungsrichtungen an beruflichen Schulen und an Landesfeuerwehrschulen (QualVFL) vom 26. August 2021 (GVBl. S. 571), die zuletzt durch § 2 der Verordnung vom 4. Juli 2025 (GVBl. S. 298) geändert worden ist.
1.Stellenausschreibungen
An folgenden Schulen wird aufgrund dienstlicher Belange eine Stelle für eine Fachlehrkraft Sonderpädagogik ausgeschrieben:
Oberbayern:
- Adolf-Rebl-Schule Pfaffenhofen, privates Förderzentrum, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- Schule an der Altmühl Eichstätt, Sonderpädagogisches Förderzentrum
- Kampenwand-Schule Prien a.Chiemsee, Sonderpädagogisches Förderzentrum
Niederbayern:
- St.-Notker-Schule Deggendorf, privates Förderzentrum, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- Pestalozzischule Landshut, privates Förderzentrum, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- Hans-Bayerlein-Schule Passau, Sonderpädagogisches Förderzentrum
Oberpfalz:
- Jakob-Muth-Schule Regensburg, Sonderpädagogisches Förderzentrum
- Sonderpädagogisches Förderzentrum Sulzbach-Rosenberg
- Sonderpädagogisches Förderzentrum Tirschenreuth
Oberfranken:
- Schule am Hofgarten Coburg, privates Förderzentrum, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
- Pestalozzi-Schule Kronach, privates Sonderpädagogisches Förderzentrum
- Werner-Grampp-Schule Kulmbach, privates Sonderpädagogisches Förderzentrum und privates Förderzentrum, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Mittelfranken:
- Martin-Luther-Schule Nürnberg, privates Förderzentrum, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
- Schule am Museum Schwabach, Sonderpädagogisches Förderzentrum
- Sebastian-Strobel-Schule Herrieden, Förderzentrum, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- Jakob-Muth-Schule Nürnberg, privates Förderzentrum, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Unterfranken:
- Paul-Moor-Schule Haßfurt, Förderzentrum, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- Maria-Stern-Schule Würzburg, privates Förderzentrum, Förderschwerpunkt Sprache
- Schule am Bach Schonungen, privates Förderzentrum, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Schwaben:
- Hermann-Keßler-Schule Möttingen, privates Förderzentrum, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
2.Tätigkeitsfelder einer Fachlehrkraft Sonderpädagogik
Fachlehrkräfte Sonderpädagogik werden (mit einer Unterrichtspflichtzeit von 28 Unterrichtsstunden) an Förderschulen in folgenden Tätigkeitsfeldern eingesetzt:
- Einsatz als Klassenführung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen und Hören jeweils mit weiteren Förderbedarfen (in Kooperation mit der Klassenleitung durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik),
- Unterrichtseinsatz als Fachlehrkraft am Sonderpädagogischen Förderzentrum und Förderzentren der Trias Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung (z. B. Fördergruppen in Deutsch und Mathematik, Fachunterricht in Sachfächern, Kunst und Musik),
- Einsatz im Rahmen der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen (MSH) und Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD),
- Einsatz in der vorschulischen Bildung einschließlich Übernahme koordinativer Aufgaben im Rahmen von Gruppenleitung in Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) und Tätigkeit in der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe (MSH) im Vorschulbereich,
- Beratung, (informelle) Diagnostik und Förderung.
3.Zulassungsvoraussetzungen
- 3.1
- Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Zum Auswahlverfahren bzw. zur Eignungsprüfung für den Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer
- die deutsche Staatsangehörigkeit (Art. 116 Grundgesetz) oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz bis zur Einstellung besitzt,
- die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sowie die für den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt und
- bei Beginn des Vorbereitungsdienstes das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Einzelfällen möglich und bedürfen der Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat.
- 3.2
- Besondere Zulassungsvoraussetzungen
Zur Eignungsprüfung für den Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer
- über einen der im Folgenden genannten Abschlüsse verfügt:
- Abschluss Erzieherin/Erzieher an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie für Sozialpädagogik oder
- Abschluss Heilpädagogin/Heilpädagoge an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie für Heilpädagogik oder
- Abschluss Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule für Heilerziehungspflege und
- bis zum Beginn der Qualifikation mindestens drei Schuljahre eine einschlägige hauptberufliche Tätigkeit an einer öffentlichen oder privaten Förderschule in Bayern nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung vorweisen kann.
4.Bewerbung und Meldefrist für das Auswahlverfahren
Die Bewerbung ist auf dem Dienstweg unter Vorlage der folgenden Unterlagen an die jeweils zuständige Regierung zu richten:
- formloses Bewerbungsschreiben mit formlosem Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweis über anrechenbare Dienstzeiten an bayerischen Förderschulen,
- Zeugnis über einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss.
Es können sich nur solche Personen bewerben, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 20. Februar 2026 (Ausschlussfrist) alle oben genannten Zulassungsvoraussetzungen nachweisen.
5.Auswahlverfahren
Für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist neben den unter Nr. 3 genannten Zulassungsvoraussetzungen eine erfolgreich absolvierte Einstellungsprüfung (hier in Form einer Eignungsprüfung) nötig, die zeigen soll, ob die Bewerberinnen und Bewerber die Eignung zur Qualifikation für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft im Geschäftsbereich des Staatsministeriums als Fachlehrkraft Sonderpädagogik besitzen.
Die Eignungsprüfung findet an den unter Nr. 1 genannten Förderschulen statt. Die Eignungsprüfung wird von einem gemäß § 27 Abs. 3 QualVFL eingerichteten Prüfungsausschuss durchgeführt und bewertet. Reisekosten, die durch die Teilnahme an der Auswahlprüfung entstehen, können nicht erstattet werden.
- 5.1
- Prüfungsinhalt
Die Eignungsprüfung besteht aus einem Lehrversuch und einem Auswahlgespräch.
- 5.1.1
- Lehrversuch
Der Lehrversuch dauert eine Schulstunde und bezieht sich auf den Nachweis von Kenntnissen und (insbesondere pädagogischen) Fähigkeiten im Berufsfeld der Bewerberin bzw. des Bewerbers im Rahmen einer konkreten Unterrichtssituation. Wer beim Lehrversuch eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt, hat die Auswahlprüfung nicht bestanden und kann am Auswahlgespräch nicht mehr teilnehmen.
- 5.1.2
- Auswahlgespräch
Das Auswahlgespräch dauert 45 Minuten und dient zur Prüfung der fachlichen und persönlichen Kompetenzen sowie der mündlichen und schriftlichen deutschen Sprachkompetenz. Zur Vorbereitung auf das Auswahlgespräch wird eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten gewährt. Am Auswahlgespräch können nur diejenigen Personen teilnehmen, die bereits den Lehrversuch bestanden haben.
- 5.2
- Geltung der Eignungsprüfung, Wiederholung
Das Ergebnis der Eignungsprüfung gilt für das laufende Kalenderjahr und kann einmal je Ausbildungsjahr abgelegt werden.
- 5.3
- Nachteilsausgleich
Für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs hinsichtlich der Vorbereitungszeit auf das Auswahlgespräch ist für schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Menschen eine entsprechende Antragstellung beim jeweiligen Prüfungsausschuss notwendig.
- 5.4
- Ergebnis des Auswahlverfahrens
Aus den Noten des Lehrversuchs und des Auswahlgesprächs wird unter gleicher Gewichtung eine Gesamtnote gebildet. Das Auswahlverfahren ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Eignungsprüfung bestanden wurde. Dies ist der Fall, wenn in beiden Prüfungsteilen mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde (§ 27 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5 QualVFL). Ein Anspruch auf Übernahme in den Vorbereitungsdienst bzw. auf spätere Einstellung besteht dadurch nicht. Sofern für eine ausgeschriebene Stelle mehrere Bewerberinnen und Bewerber die Eignungsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt eine Auswahl nach Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber im Auswahlverfahren.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden bis Juni 2026 schriftlich durch die jeweilige Regierung über ihre Zulassung bzw. Ablehnung informiert.
Weitere Informationen sind im Internet unter www.lehrer-werden.bayern (Fach- und Förderlehrkräfte/Fachlehrkraft Sonderpädagogik) verfügbar.
Michael Rißmann
Ministerialdirigent