Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 190 vom 13.05.2026

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Abschlussprüfung 2027 an Wirtschaftsschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 28. April 2026, Az. VII.4-BS9500.0-4/48/1

1.
Die Abschlussprüfung 2027 findet an den Wirtschaftsschulen gemäß folgendem Zeitplan statt:

Fach

Englisch, mündliche Prüfung

Prüfungszeitraum

Montag, 10. Mai 2027 bis

Freitag, 14. Mai 2027

Deutsch, mündliche Prüfung

Bekanntgabe der Rahmenthemen

Prüfungstag 1

Prüfungstag 2

Prüfungstag 3

Montag, 31. Mai 2027

Dienstag, 1. Juni 2027

Mittwoch, 2. Juni 2027

Deutsch, mündliche Prüfung

Prüfungstag 1

Prüfungstag 2

Prüfungstag 3

Montag, 7. Juni 2027

Dienstag, 8. Juni 2027

Mittwoch, 9. Juni 2027

Übungsunternehmen, praktische Prüfung

Prüfungszeitraum

Montag, 14. Juni 2027 bis

Freitag, 18. Juni 2027

Deutsch, schriftliche Prüfung

Prüfungstermin

Freitag, 25. Juni 2027

Ersatzfremdsprache

Prüfungstermin

Montag, 28. Juni 2027

Englisch, schriftliche Prüfung

Prüfungstermin

Montag, 28. Juni 2027

Übungsunternehmen

Prüfungstermin

Mittwoch, 30. Juni 2027

Mathematik

Prüfungstermin

Freitag, 2. Juli 2027

2.
Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 8.30 Uhr. Nähere Regelungen zu den einzelnen Prüfungen ergehen durch ein gesondertes Schreiben.
3.
Für die Abschlussprüfung 2027 gilt:
3.1
Die Durchführung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).
3.2
Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen durchgeführt.
4.
Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen an öffentlichen Wirtschaftsschulen
4.1
Die Schulleiterinnen und Schulleiter der öffentlichen Wirtschaftsschulen können die Schülerinnen und Schüler nach Beendigung aller Prüfungen, frühestens ab dem 15. Juli, bis zur Zeugnisausgabe vom Unterricht beurlauben. Die betroffenen Erziehungsberechtigten sind rechtzeitig zu verständigen.
4.2
Der letzte Schultag der Schülerinnen und Schüler ist der Tag in der Woche vor Beginn der Sommerferien, der durch seine Benennung dem letzten regulären Unterrichtstag entspricht.
4.3
Der letzte Schultag ist zugleich der Entlassungs- und Zeugnistermin.
4.4
Den Trägern privater Schulen wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 20