Abschlussprüfung 2027 an Wirtschaftsschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 28. April 2026, Az. VII.4-BS9500.0-4/48/1
- 1.
- Die Abschlussprüfung 2027 findet an den Wirtschaftsschulen gemäß folgendem Zeitplan statt:
Fach |
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|---|---|---|
Englisch, mündliche Prüfung |
Prüfungszeitraum |
Montag, 10. Mai 2027 bis Freitag, 14. Mai 2027 |
Deutsch, mündliche Prüfung Bekanntgabe der Rahmenthemen |
Prüfungstag 1 Prüfungstag 2 Prüfungstag 3 |
Montag, 31. Mai 2027 Dienstag, 1. Juni 2027 Mittwoch, 2. Juni 2027 |
Deutsch, mündliche Prüfung |
Prüfungstag 1 Prüfungstag 2 Prüfungstag 3 |
Montag, 7. Juni 2027 Dienstag, 8. Juni 2027 Mittwoch, 9. Juni 2027 |
Übungsunternehmen, praktische Prüfung |
Prüfungszeitraum |
Montag, 14. Juni 2027 bis Freitag, 18. Juni 2027 |
Deutsch, schriftliche Prüfung |
Prüfungstermin |
Freitag, 25. Juni 2027 |
Ersatzfremdsprache |
Prüfungstermin |
Montag, 28. Juni 2027 |
Englisch, schriftliche Prüfung |
Prüfungstermin |
Montag, 28. Juni 2027 |
Übungsunternehmen |
Prüfungstermin |
Mittwoch, 30. Juni 2027 |
Mathematik |
Prüfungstermin |
Freitag, 2. Juli 2027 |
- 2.
- Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 8.30 Uhr. Nähere Regelungen zu den einzelnen Prüfungen ergehen durch ein gesondertes Schreiben.
- 3.
- Für die Abschlussprüfung 2027 gilt:
- 3.1
- Die Durchführung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).
- 3.2
- Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen durchgeführt.
- 4.
- Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen an öffentlichen Wirtschaftsschulen
- 4.1
- Die Schulleiterinnen und Schulleiter der öffentlichen Wirtschaftsschulen können die Schülerinnen und Schüler nach Beendigung aller Prüfungen, frühestens ab dem 15. Juli, bis zur Zeugnisausgabe vom Unterricht beurlauben. Die betroffenen Erziehungsberechtigten sind rechtzeitig zu verständigen.
- 4.2
- Der letzte Schultag der Schülerinnen und Schüler ist der Tag in der Woche vor Beginn der Sommerferien, der durch seine Benennung dem letzten regulären Unterrichtstag entspricht.
- 4.3
- Der letzte Schultag ist zugleich der Entlassungs- und Zeugnistermin.
- 4.4
- Den Trägern privater Schulen wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 20