2032.4-K
Änderung der Bekanntmachung über Reisekostenvergütung, Trennungsgeld und
Umzugskostenvergütung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt
bzw. der Ausbildung zur Fach- oder Förderlehrkraft
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 24. April 2026, Az. II.5-M1350/31/37
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Reisekostenvergütung, Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt bzw. der Ausbildung zur Fach- oder Förderlehrkraft vom 24. April 2016 (KWMBl. S. 108), die durch Bekanntmachung vom 16. Januar 2018 (KWMBl. S. 76) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Im Eingangssatz wird die Angabe „Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst“ durch die Angabe „Unterricht und Kultus“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 1 wird wie folgt gefasst:
- „1.
- Geltungsbereich
- Diese Bekanntmachung regelt die Erstattung von Auslagen, sowie die Gewährung von Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung für die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst für ein Lehramt bzw. in der Ausbildung zur Fach- oder Förderlehrkraft.“
- 1.3
- In Nr. 2 wird die Angabe „Abfindung“ durch die Angabe „Erstattung von Auslagen“ ersetzt.
- 1.4
- In Nr. 2.1.4 Satz 2 wird die Angabe „von 90,- € in den Orten bis 299.999 Einwohnern bzw. 120,- € in Städten mit höherer Einwohnerzahl“ durch die Angabe „der jeweils in Nr. 9.3.4 Satz 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bayerischen Reisekostengesetz genannten Beträge“ ersetzt.
- 1.5
- Nr. 2.2 wird wie folgt geändert:
- 1.5.1
- In Satz 2 wird die Angabe „(Art. 2 Abs. 4 BayRKG)“ durch die Angabe „(Art. 2 Abs. 5 BayRKG)“ ersetzt.
- 1.5.2
- Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„3Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Bekanntmachung über reisekostenrechtliche Regelungen für Lehrkräfte, pädagogisches Personal und sonstiges schulisches Personal, Verwaltungs- sowie Hauspersonal an staatlichen Schulen, Kollegs, Studienkollegs und an den Staatsinstituten für die Ausbildung von Fachlehrern und Förderlehrern vom 3. August 1998 (KWMBl. I S. 421) in der jeweils geltenden Fassung.“
- 1.6
- In Nr. 2.3.1 Satz 1 wird die Angabe „Reisekosten“ durch die Angabe „Auslagen“ ersetzt.
- 1.7
- In Nr. 2.3.2 wird die Angabe „Reisekosten“ durch die Angabe „Auslagen“ ersetzt.
- 1.8
- Nr. 2.3.3 wird wie folgt geändert:
- 1.8.1
- In Satz 1 wird die Angabe „Reisekosten“ durch die Angabe „Auslagen“ ersetzt.
- 1.8.2
- In Satz 2 wird die Angabe „Reisekostenanträge“ durch die Angabe „entsprechende Anträge“ ersetzt.
- 1.9
- In Nr. 2.4 wird die Angabe „und Förderlehrer“ durch die Angabe „, pädagogisches Personal und sonstiges schulisches Personal, Verwaltungs- sowie Hauspersonal“ und die Angabe „, die zuletzt durch Bekanntmachung vom 17. Juni 2003 (KWBl. I S. 260) geändert wurde“ durch die Angabe „in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
- 1.10
- Nr. 2.5 wird wie folgt gefasst:
- „2.5
- 1Für die Anträge auf Auslagenerstattung sind die im Formularcenter des Landesamts für Finanzen zur Verfügung gestellten Formblätter oder – sofern eine Anbindung der jeweiligen Schule besteht – ausschließlich die digitale Antragsstellung des Bayerischen Reisekostenmanagementsystems zu verwenden. 2Für ein- und mehrtägige Seminarveranstaltungen stehen dort Formularblätter oder digitale Formulare zur Verfügung. 3Eine Auslagenerstattung ist nur möglich, wenn die Anträge mit Angabe des tatsächlichen Reiseverlaufs vollständig ausgefüllt werden. 4Der Anspruch auf Kostenerstattung erlischt, wenn der Erstattungsantrag nicht spätestens nach einem halben Jahr nach Beendigung der Reise bei der zuständigen Dienststelle des Landesamts für Finanzen eingegangen ist (Art. 3 Abs. 5 BayRKG).“
- 1.11
- Nr. 2.5.1 wird wie folgt geändert:
- 1.11.1
- Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„2Die Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer beantragen die Erstattung der entstandenen Auslagen selbständig bei der jeweils zuständigen Dienststelle des Landesamts für Finanzen.“
- 1.11.2
- Nach Satz 2 werden folgende Sätze 3 bis 6 angefügt:
„3Dem Antrag ist eine Kopie des jeweils maßgeblichen Zuweisungsschreibens beizufügen.
Schulskikurse:
4Nehmen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter als Begleit- bzw. Aufsichtsperson an Schulskikursen teil, erhalten sie Reisekosten entsprechend den Vorgaben für Dienstreisen der Lehrkräfte. 5Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstelle für Lehr- und Schülerwanderungen mit Belastung des der Schule bzw. dem Schulamt für diesen Zweck zugewiesenen Budgets.
6Erfolgt die Teilnahme am Schulskikurs im Rahmen der Seminarausbildung im Fach Sport, werden die Kosten entsprechend den Vorgaben für Ausbildungsreisen festgesetzt und über die Haushaltsstelle für Ausbildungsreisen zu Lasten der jeweiligen Regierung gezahlt.“
- 1.12
- Nr. 2.5.2 wird wie folgt geändert:
- 1.12.1
- Die Sätze 2 bis 6 werden wie folgt gefasst:
„2Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare beantragen die Erstattung der entstandenen Auslagen selbständig bei der jeweils zuständigen Dienststelle des Landesamts für Finanzen. 3Dem Antrag ist eine Kopie des jeweils maßgeblichen Zuweisungsschreibens beizufügen.
Schulskikurse:
4Nehmen Studienreferendarinnen und Studienreferendare als Begleit- bzw. Aufsichtsperson an Schulskikursen teil, erhalten sie Reisekosten entsprechend den Vorgaben für Dienstreisen der Lehrkräfte. 5Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstelle für Lehr- und Schülerwanderungen mit Belastung des der Schule für diesen Zweck zugewiesenen Budgets.
6Erfolgt die Teilnahme am Schulskikurs im Rahmen der Seminarausbildung im Fach Sport, werden die Kosten entsprechend den Vorgaben für Ausbildungsreisen festgesetzt und über die Haushaltsstelle für Ausbildungsreisen zu Lasten des Landesamts für Schule gezahlt.“
- 1.12.2
- Die Sätze 7 bis 9 werden aufgehoben.
- 1.13
- Nr. 2.5.3 wird wie folgt geändert:
- 1.13.1
- Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„2Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare beantragen die Erstattung der entstandenen Auslagen selbständig bei der zuständigen Dienststelle des Landesamts für Finanzen.“
- 1.13.2
- Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:
„3Dem Antrag ist eine Kopie des jeweils maßgeblichen Zuweisungsschreibens beizufügen.“
- 1.13.3
- Der bisherige Satz 3 wird Satz 4 und die Angabe „Reisekostenerstattung“ wird durch die Angabe „Erstattung“ ersetzt.
- 1.14
- Nr. 2.5.4 wird aufgehoben.
- 1.15
- In Nr. 3 wird die Angabe „Abfindung mit“ durch die Angabe „Gewährung von“ ersetzt.
- 1.16
- Nr. 3.1 wird aufgehoben und die Nrn. 3.2 bis 3.6 werden die Nrn. 3.1 bis 3.5.
- 1.17
- In Nr. 3.2 Satz 1 wird die Angabe „Nr. 3.2“ durch die Angabe „Nr. 3.1“ und die Angabe „verwendet“ durch die Angabe „eingesetzt“ ersetzt.
- 1.18
- In Nr. 3.3 wird die Angabe „7“ durch die Angabe „8“ ersetzt.
- 1.19
- In Nr. 3.5 Satz 2 wird die Angabe „unter www.lff.bayern.de unter Formularcenter – Reisekosten/TrGeld“ durch die Angabe „im Formularcenter des Landesamts für Finanzen“ ersetzt.
- 1.20
- Nr. 5.1 wird wie folgt geändert:
- 1.20.1
- In Satz 1 wird jeweils die Angabe „Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst“ durch die Angabe „Unterricht und Kultus“ ersetzt.
- 1.20.2
- In Satz 2 wird die Angabe „Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst“ durch die Angabe „Unterricht und Kultus“ ersetzt.
- 1.20.3
- Satz 3 wird aufgehoben.
- 1.21
- Nr. 5.2 Satz 4 wird aufgehoben.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2026 in Kraft.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor