Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 203 vom 20.05.2026

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Sonstige Bekanntmachung

Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern
– Beteiligungsverfahren –

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

vom 7. Mai 2026, Az. 73-8526c/4/1

Das Landesentwicklungsprogramm soll zur vorläufigen Sicherung der Lärmschutzbereiche der Flugplätze Lechfeld, München und Salzburg fortgeschrieben werden.

Gemäß Art. 18 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 16 Abs. 6 Satz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes ist der Entwurf der Fortschreibung bis zum 2. Juli 2026 auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (https://www.stmwi.bayern.de/landesentwicklung/instrumente/landesentwicklungsprogramm) abrufbar.

Im Rahmen eines Pilotverfahrens ist der Planentwurf zudem bis zu dem genannten Zeitpunkt über die digitale Beteiligungsplattform DiPlanBeteiligung (https://by.beteiligungrog.diplanung.de/plan/lepbayernfluglaermschutzverordnungen) einsehbar.

Es besteht für jedermann in der Stadt Augsburg und den betroffenen Landkreisen Augsburg, Aichach-Friedberg, Landsberg am Lech, Freising, Erding, Dachau, München und Berchtesgadener Land sowie die von der Änderung in ihren Belangen berührte Öffentlichkeit und die von der Änderung in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die o. g. Beteiligungsplattform oder per E-Mail bzw. bei Bedarf auf dem Postweg

bis einschließlich 2. Juli 2026

(E-Mail: lep-beteiligung@stmwi.bayern.de; Postanschrift: Prinzregentenstraße 28, 80538 München, Tel.: 089/2162-7002).

Auf Anfrage ist der Planentwurf bis zu dem genannten Zeitpunkt bei der obersten Landesplanungsbehörde, Unsöldstraße 2, 80538 München einsehbar.

Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.

Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Prof. Dr.-Ing. Frank Messerer

Ministerialdirektor