Stellenausschreibungen im deutschen Auslandsschulwesen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 11. Mai 2026, Az. VIII.6-BP4042.0/318/2
Folgende Stelle für eine Schulleiterin oder Schulleiter (m/w/d) ist zu besetzen:
Deutsche Schule Cali, Kolumbien
Besetzungsdatum: |
1. August 2027 |
Ende der Bewerbungsfrist: |
19. Juni 2026 |
Mit Ihrer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie die Möglichkeit, Führungsverantwortung an einer Deutschen Auslandsschule wahrzunehmen und die Auswärtige Kultur- und Gesellschaftspolitik der Bundesregierung in Kolumbien aktiv mitzugestalten. Mit Ihren Kompetenzen leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die deutsche Auslandsschularbeit weltweit.
Ihre Aufgaben:
Sie leiten eine zweisprachige Schule in privater Trägerschaft mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel und bereiten zusammen mit Ihrem international aufgestellten Team ca. 560 Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur Jahrgangsstufe 12 auf das Gemischtsprachige Internationale Baccalaureate (GIB) sowie das Deutsche Sprachdiplom (DSD I und II) der Kultusministerkonferenz (KMK) vor.
Sie entwickeln mit Ihren Mitarbeitenden und in Absprache mit dem Schulträger kontinuierlich die Schulqualität auf der Grundlage des „Orientierungsrahmens Qualität für Deutsche Schulen im Ausland“ weiter und arbeiten hierbei eng mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, der Kultusministerkonferenz und dem Auswärtigen Amt sowie mit einheimischen Regierungsstellen, insbesondere mit den Bildungsbehörden, zusammen.
Ihr Profil:
- Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und/oder II
- BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) bietet Ihnen:
- Vorbereitung und Einarbeitung in spezifische Themen der Auslandsschularbeit, gezielte Schulungen und Fortbildungsangebote
- schulaufsichtliche Betreuung und Beratung während des Auslandseinsatzes
- Zuwendungen gemäß der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Lehrkräfte im Auslandsschuldienst i.d.F. vom 1. Juni 2022“
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) erwartet:
- Leitungserfahrung und Erfahrung mit Schulentwicklungsprozessen
- Empfehlung des Dienstherrn auf der Grundlage dienstlicher Bewährung
- hohe Einsatzbereitschaft
- hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit
- betriebswirtschaftliches Verständnis
- Geschick, im Sinne der deutschen Auswärtigen Kultur- und Gesellschaftspolitik zu agieren
- im Idealfall Erfahrungen im Auslandsschuldienst
- mindestens drei Jahre Tätigkeit im Inlandsschuldienst vor Dienstantritt
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) freut sich ergänzend über:
- gute Spanischkenntnisse
- Erfahrungen im Auslandsschuldienst
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betont, dass alle Bewerbungen – unabhängig von kultureller, sozialer oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – begrüßt werden. Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung nach den gesetzlichen Vorgaben bevorzugt berücksichtigt.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Allgemeine Informationen zur Bewerbung stehen im Internet unter https://www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Leitungs- und Funktionsstellen – Schulleiterin/Schulleiter zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht über folgenden Link eingegeben werden: https://
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ein Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf und die letzte dienstliche Beurteilung online anzufügen. Die dienstliche Beurteilung darf zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Jahre sein. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Die Bewerbung ist zusätzlich im Ausdruck in einfacher Ausfertigung fristgerecht auf dem Dienstweg über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen zu richten.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Drittbewerbungen sind zulässig.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 11. Mai 2026, Az. VIII.6-BP4042.0/317/2
Folgende Stelle für eine Schulleiterin oder Schulleiter (m/w/d) ist zu besetzen:
Deutsche Internationale Schule Sharjah, Vereinigte Arabische Emirate
Besetzungsdatum: |
1. August 2027 |
Ende der Bewerbungsfrist: |
17. Juni 2026 |
Mit Ihrer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie die Möglichkeit, Führungsverantwortung an einer Deutschen Auslandsschule wahrzunehmen und die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik der Bundesregierung in den Vereinigten Arabischen Emiraten aktiv mitzugestalten. Mit Ihren Kompetenzen leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die deutsche Auslandsschularbeit weltweit.
Ihre Aufgaben:
Sie leiten eine Schule in privater Trägerschaft mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bereiten zusammen mit Ihrem international aufgestellten Team ca. 280 Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur Jahrgangsstufe 12 auf das Gemischtsprachige Internationale Baccalaureate (GIB) sowie deutsche mittlere Abschlüsse inklusive Haupt- und Realschule vor.
Sie entwickeln mit Ihren Mitarbeitenden und in Absprache mit dem Schulträger kontinuierlich die Schulqualität auf der Grundlage des „Orientierungsrahmens Qualität für Deutsche Schulen im Ausland“ weiter und arbeiten hierbei eng mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, der Kultusministerkonferenz und dem Auswärtigen Amt sowie mit einheimischen Regierungsstellen, insbesondere mit den Bildungsbehörden, zusammen.
Ihr Profil:
- Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und/oder Sekundarstufe II
- BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) bietet Ihnen:
- Vorbereitung und Einarbeitung in spezifische Themen der Auslandsschularbeit, gezielte Schulungen und Fortbildungsangebote
- schulaufsichtliche Betreuung und Beratung während des Auslandseinsatzes
- Zuwendungen gemäß der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Lehrkräfte im Auslandsschuldienst i.d.F. vom 1. Juni 2022“
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) erwartet:
- Leitungserfahrung und Erfahrung mit Schulentwicklungsprozessen
- Empfehlung des Dienstherrn auf der Grundlage dienstlicher Bewährung
- hohe Einsatzbereitschaft
- hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit
- betriebswirtschaftliches Verständnis
- Geschick, im Sinne der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu agieren
- mindestens drei Jahre Tätigkeit im Inlandsschuldienst vor Dienstantritt
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) freut sich ergänzend über:
- gute Englischkenntnisse
- Erfahrungen im Auslandsschuldienst
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betont, dass alle Bewerbungen – unabhängig von kultureller, sozialer oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – begrüßt werden. Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung nach den gesetzlichen Vorgaben bevorzugt berücksichtigt.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Allgemeine Informationen zur Bewerbung stehen im Internet unter https://www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Leitungs- und Funktionsstellen – Schulleiterin/Schulleiter zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht über folgenden Link eingegeben werden: https://
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ein Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf und die letzte dienstliche Beurteilung online anzufügen. Die dienstliche Beurteilung darf zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Jahre sein. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Die Bewerbung ist zusätzlich im Ausdruck in einfacher Ausfertigung fristgerecht auf dem Dienstweg über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen zu richten.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Drittbewerbungen sind zulässig.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 11. Mai 2026, Az. VIII.6-BP4042.0/316/2
Folgende Stelle für eine Schulleiterin oder Schulleiter (m/w/d) ist zu besetzen:
Deutsche Botschaftsschule Ankara, Ernst-Reuter-Schule
Besetzungsdatum: |
1. Februar 2027 |
Ende der Bewerbungsfrist: |
16. Juni 2026 |
Mit Ihrer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie die Möglichkeit, Führungsverantwortung an einer Deutschen Auslandsschule wahrzunehmen und die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik der Bundesregierung in der Türkei aktiv mitzugestalten. Mit Ihren Kompetenzen leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die deutsche Auslandsschularbeit weltweit.
Ihre Aufgaben:
Sie leiten eine Schule in privater Trägerschaft und bereiten zusammen mit Ihrem international aufgestellten Team ca. 180 Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur Jahrgangsstufe 12 auf das Gemischtsprachige Internationale Baccalaureate (GIB) sowie deutsche schulische Abschlüsse (Erster und Mittlerer Schulabschluss) vor.
Sie entwickeln mit Ihren Mitarbeitenden und in Absprache mit dem Schulträger kontinuierlich die Schulqualität auf der Grundlage des „Orientierungsrahmens Qualität für Deutsche Schulen im Ausland“ weiter und arbeiten hierbei eng mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, der Kultusministerkonferenz und dem Auswärtigen Amt sowie mit einheimischen Regierungsstellen, insbesondere mit den Bildungsbehörden, zusammen.
Ihr Profil:
- Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und/oder Sekundarstufe II
- BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) bietet Ihnen:
- Vorbereitung und Einarbeitung in spezifische Themen der Auslandsschularbeit, gezielte Schulungen und Fortbildungsangebote
- schulaufsichtliche Betreuung und Beratung während des Auslandseinsatzes
- Zuwendungen gemäß der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Lehrkräfte im Auslandsschuldienst i.d.F. vom 1. Juni 2022“
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) erwartet:
- Leitungserfahrung und Erfahrung mit Schulentwicklungsprozessen
- Empfehlung des Dienstherrn auf der Grundlage dienstlicher Bewährung
- hohe Einsatzbereitschaft
- hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit
- betriebswirtschaftliches Verständnis
- Geschick, im Sinne der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu agieren
- im Idealfall Erfahrungen im Auslandsschuldienst
- mindestens drei Jahre Tätigkeit im Inlandsschuldienst vor Dienstantritt
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) freut sich ergänzend über:
- die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Mathematik, Geschichte, Biologie)
- gute Englischkenntnisse
- Erfahrungen im Auslandsschuldienst
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betont, dass alle Bewerbungen – unabhängig von kultureller, sozialer oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – begrüßt werden. Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung nach den gesetzlichen Vorgaben bevorzugt berücksichtigt.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Allgemeine Informationen zur Bewerbung stehen im Internet unter https://www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Leitungs- und Funktionsstellen – Schulleiterin/Schulleiter zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht über folgenden Link eingegeben werden: https://
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ein Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf und die letzte dienstliche Beurteilung online anzufügen. Die dienstliche Beurteilung darf zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Jahre sein. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Die Bewerbung ist zusätzlich im Ausdruck in einfacher Ausfertigung fristgerecht auf dem Dienstweg über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen zu richten.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Drittbewerbungen sind zulässig.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor