2038.3.3.3-J
Änderung der Bekanntmachung über die Hilfsmittel für die Rechtspflegerprüfung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
– Landesjustizprüfungsamt –
vom 7. April 2026, Az. G/PA - 2323 - IX - 8762/2022
- 1.
- Abschnitt IV Nr. 1 der Bekanntmachung über die Hilfsmittel für die Rechtspflegerprüfung vom 8. Juli 1997 (JMBl. S. 90), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 20. Mai 2025 (BayMBl. Nr. 231) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
- „1.
- Die Hilfsmittel dürfen keine Eintragungen enthalten. Ausgenommen sind bis zu 20 handschriftliche Verweisungen pro Doppelseite mit Bleistift auf Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) und Ordnungsnummern der in Abschnitt I Buchst. A. zugelassenen Hilfsmittel sowie einfache Unterstreichungen mit Bleistift, soweit die Verweisungen beziehungsweise Unterstreichungen nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Soweit die Hilfsmittel darüber hinausgehende Eintragungen enthalten, sind sie nicht zugelassen.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2026 in Kraft.