Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 212 vom 27.05.2026

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Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

2038.3.3.3-J
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungswesen
  • Vorschriften der Geschäftsbereiche (siehe auch 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Staatsministerium der Justiz
  • Rechtspfleger und Beamte des gehobenen Justizvollzugsdienstes

2038.3.3.3-J

Änderung der Bekanntmachung über die Hilfsmittel für die Rechtspflegerprüfung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

– Landesjustizprüfungsamt –

vom 7. April 2026, Az. G/PA - 2323 - IX - 8762/2022

1.
Abschnitt IV Nr. 1 der Bekanntmachung über die Hilfsmittel für die Rechtspflegerprüfung vom 8. Juli 1997 (JMBl. S. 90), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 20. Mai 2025 (BayMBl. Nr. 231) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„1.
Die Hilfsmittel dürfen keine Eintragungen enthalten. Ausgenommen sind bis zu 20 handschriftliche Verweisungen pro Doppelseite mit Bleistift auf Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) und Ordnungsnummern der in Abschnitt I Buchst. A. zugelassenen Hilfsmittel sowie einfache Unterstreichungen mit Bleistift, soweit die Verweisungen beziehungsweise Unterstreichungen nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Soweit die Hilfsmittel darüber hinausgehende Eintragungen enthalten, sind sie nicht zugelassen.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2026 in Kraft.