Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 219 vom 03.06.2026

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Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Verwaltungsvorschrift

2030.11-F
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)
  • Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses
  • Landespersonalausschuss

2030.11-F

Einundzwanzigste Änderung der Allgemeinen Regelungen des
Landespersonalausschusses im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts

Bekanntmachung des Bayerischen Landespersonalausschusses

vom 21. Mai 2026, Az. L-A 0310-1/32

§ 1

Die Bekanntmachung des Bayerischen Landespersonalausschusses über die Allgemeinen Regelungen des Landespersonalausschusses im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts (ARLPA) vom 9. Dezember 2010 (FMBl. 2011 S. 4, StAnz. 2011 Nr. 1), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 13. März 2025 (BayMBl. Nr. 133) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Abschnitt I Nr. 4.3 wird wie folgt geändert:

  1. 1. In Abs. 1 wird die Angabe „2027“ durch die Angabe „2029“ ersetzt.
  2. 2. Folgender Wortlaut wird angefügt:

„Klarstellung:

§ 5 Abs. 1 bis 3 AVfV bleibt hiervon unberührt. Die Teilnahme an einem Auswahlverfahren setzt zwingend voraus, dass die Vorbildungsvoraussetzungen für eine Einstellung im Zeitpunkt der Anmeldung zum Auswahlverfahren bereits vorliegen oder bis zum Einstellungszeitpunkt, für den das Auswahlverfahren durchgeführt wird, erreicht werden können.“

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 21. Mai 2026 in Kraft.

Horst Wonka

Generalsekretär