330-A
Änderung der Festsetzung der Zahl der ehrenamtlichen Richter in der
bayerischen Sozialgerichtsbarkeit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 22. Mai 2026, Az. A5/0064.06-1/50
- 1. In Nr. 1.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Festsetzung der Zahl der ehrenamtlichen Richter in der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit vom 24. Oktober 2018 (AllMBl. S. 1112) wird die Angabe „7“ durch die Angabe „10“ ersetzt.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor