7072-F
Änderung der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 27. Mai 2026, Az. 75-O 1903-12/85
§ 1
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0) vom 20. Juli 2023 (BayMBl. Nr. 366), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 1. April 2026 (BayMBl. Nr. 154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. In Nr. 4.1 Satz 1 wird die Angabe „Nr. 8 Buchst. C Nr. 4“ durch die Angabe „Nr. 6.10“ ersetzt.
- 2. In Nr. 5.3 wird nach der Angabe „Fassung“ die Angabe „ , “ gestrichen.
- 3. In Nr. 6.4 Satz 2 wird die Angabe „gemäß Nr. 8 Buchst. C Nr. 5 Gigabit-RL 2.0 vorgesehenen Bestimmungen“ durch die Angabe „Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung oder des von ihm beauftragten Projektträgers“ ersetzt.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 16. April 2026 in Kraft.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor