Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 248 vom 24.06.2026

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Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Sonstige Bekanntmachung

Aufstellung und Vollzug der Haushaltspläne der Kommunen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 3. Juni 2026, Az. B4-1512-11-50

An
die Gemeinden
die Verwaltungsgemeinschaften
die Landkreise
die Bezirke
die kommunalen öffentlich-rechtlichen Verbände
die Rechtsaufsichtsbehörden

1.Orientierungsdaten

1.1Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts 2026 ihre Jahresprojektion 2026 zum Stand Januar 2026 vorgestellt. Zentrale Annahmen der Jahresprojektion sind:

  • Nach mehreren Jahren mit einer teils rückläufigen, teils stagnierenden Wirtschaftsleistung zeichnet sich zum Jahreswechsel 2025/2026 eine schrittweise Erholung ab. So geht die Bundesregierung für das Jahr 2026 von einem realen Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Höhe von 1,0 Prozent aus.
  • Die Zahl der Erwerbstätigen ist mit aktuell rund 46,2 Millionen Personen weiterhin hoch.
  • Die Inflation ist von zeitweise knapp zehn Prozent im Herbst 2022 wieder nahe zum Zielwert von zwei Prozent zurückgekehrt.
  • Die Zahl der Arbeitslosen ist weiterhin hoch. Die Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen hat zum Jahresende 2025 um rund 101 000 Personen im Vergleich zum Vorjahr erneut zugenommen.
  • Für die Bruttolöhne und -gehälter rechnet die Bundesregierung mit einem Anstieg um 3,6 Prozent für das Jahr 2026, während im Vorjahr ein Plus von 4,7 Prozent verzeichnet werden konnte.

Der Jahreswirtschaftsbericht ist im Internet unter https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/jahreswirtschaftsbericht-2026.html verfügbar.

1.2Ergebnisse der Steuerschätzung

Die aktuelle Mai-Steuerschätzung 2026 erwartet für die Gemeinden insgesamt eine überwiegend stabile bis moderat positive Entwicklung der Steuereinnahmen. Wachstum wird insbesondere bei den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer sowie ab 2027 wieder bei der Gewerbesteuer erwartet, während die Grundsteuer weitgehend stabil bleibt und die Gemeindeanteile an der Umsatzsteuer ab 2029 rückläufig eingeschätzt werden.

Die Orientierungsdaten sind stets Durchschnittswerte und können damit nur Anhaltspunkte für die individuelle kommunale Finanzplanung geben. Es bleibt die Aufgabe jeder Kommune, anhand dieser Durchschnittswerte unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. Das gilt insbesondere für die Schätzungen der Gewerbesteuereinnahmen, die je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten teilweise deutlich von der bundesweit prognostizierten Entwicklung abweichen können.

Steuerschätzung Mai 2026

Geschätzte Entwicklung der
Steuereinnahmen der Gemeinden
2026 2027 2028 2029 2030
Grundsteuer A 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
Grundsteuer B + C 2,2 % −0,2 % 1,3 % 1,3 % 1,3 %
Gewerbesteuer brutto −3,3 % 2,0 % 2,0 % 5,7 % 6,2 %
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2,5 % 4,9 % 4,2 % 5,2 % 5,4 %
Gemeindeanteil am Aufkommen der
Umsatzsteuer
17,9 % 23,2 % 10,4 % −12,6 % −22,1 %

Hinweise:

Die geschätzte Entwicklung der Steuereinnahmen basiert auf den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2026.
Die Steuerschätzung wurde – wie üblich – auf Basis des geltenden Rechts durchgeführt und stellt die Entwicklung der Steuereinnahmen der Gemeinden bundesweit dar. Nicht berücksichtigt sind die zum Zeitpunkt der Schätzung noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetzesentwürfe.

1.3Entwicklung der Gewerbesteuerumlage 2026

Die Gewerbesteuerumlage beträgt 35 Prozentpunkte und setzt sich wie folgt zusammen:

Bundesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 Satz 2 GFRG) 14,5 Prozentpunkte
Landesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 Satz 3 GFRG) 20,5 Prozentpunkte
Vervielfältiger insgesamt 35,0 Prozentpunkte

1.4Trendberechnung Umlagekraft 2027

Umlagekraft 2027 – Trend gegenüber endgültiger Umlagekraft 2026 (ohne gemeindefreie Gebiete) nach Regierungsbezirken und insgesamt.

Gebiet Erhöhung
Oberbayern 6,2 %
Niederbayern 1,3 %
Oberpfalz 3,7 %
Oberfranken 5,3 %
Mittelfranken 5,5 %
Unterfranken 1,5 %
Schwaben 3,1 %
Bayern 4,6 %

1.5Vollzug des SGB II; Zuweisungen an die kreisfreien Gemeinden und die Landkreise; Information für kommunale Haushaltsplanungen

Auf den Internetseiten des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales stehen unter folgendem Link die aktuellen Vollzugshinweise zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zur Verfügung: https://www.stmas.bayern.de/grundsicherung/jobcenter/index.php.

2.Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs 2026

In den Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich am 30. Oktober 2025 wurde zwischen der Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden eine Einigung erzielt.

Kommunaler Finanzausgleich
Spitzengespräch
NHH
2025
DHH
2026
Veränderung DHH 2026
gegen NHH 2025
Mio. € Mio. € Mio. € in %
A. Leistungen aus den Steuerverbünden
I. Allg. Steuerverbund (2025: 13,0 %, 2026: 13,3 %, ab 2027: 13,5 %,
jeweils inkl. 155 Mio. €)
(6.715,011 4) (6.801,424 3) (86,412 9) (1,3 %)
abzgl.a) Verstärkung Art. 10 BayFAG, kommunaler Hochbau(= B.9b) (−712,624 7) (−712,624 7) (0,000 0) (0,0 %)
b) Verstärkung Investitionspauschale(= B.10) (−446,000 0) (−446,000 0) (0,000 0) (0,0 %)
c) Verstärkung Bedarfszuweisungen(= B.13b) (−48,400 0) (−48,400 0) (0,000 0) (0,0 %)
d) Verstärkung Art. 15 BayFAG für Bezirke (= B.14b) (−651,248 9) (−606,248 9) (45,000 0) (−6,9 %)
verbleiben für die Schlüsselmasse 4.856,737 8 4.988,150 7 131,412 9 2,7 %
davon1. Schlüsselzuweisungen (4.850,649 8) (4.981,733 7) (131,083 9) (2,7 %)
2. Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband (5,838 0) (6,127 0) (0,289 0) (5,0 %)
3. Bayerisches Selbstverwaltungskolleg (0,250 0) (0,290 0) (0,040 0) (16,0 %)
II. Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund (70,0 %) (1.084,040 4) (1.084,040 4) (0,000 0) (0,0 %)
davon1. Abwasserförderung (StMUV) 165,000 0 165,000 0 0,000 0 0,0 %
2. ÖPNV-Betriebskosten, BayÖPNVG (StMB) 94,300 0 94,300 0 0,000 0 0,0 %
3. ÖPNV-Investitionsförderung, BayGVFG (StMB) 76,135 0 76,135 0 0,000 0 0,0 %
4. ÖPNV-Investitionsförderung, Härtefonds 67,300 0 67,300 0 0,000 0 0,0 %
5. Straßenbau und -unterhalt, Pauschalen und Härtefonds 359,155 4 359,155 4 0,000 0 0,0 %
6. Straßenausbaupauschalen 85,000 0 85,000 0 0,000 0 0,0 %
7. kommunaler Straßenbau, BayGVFG (StMB) 160,000 0 160,000 0 0,000 0 0,0 %
8. kommunale Umgehungsstraßen (StMB) (= B.17b) (33,900 0) (33,900 0) (0,000 0) (0,0 %)
9. Verstärkung Art. 15 BayFAG für Bezirke (= B.14c) (43,250 0) (43,250 0) (0,000 0) (0,0 %)
III. Grunderwerbsteuerverbund (8/21) 676,571 5 763,047 7 86,476 2 12,8 %
IV. Einkommensteuerersatz 782,921 6 822,041 6 39,120 0 5,0 %
B. Leistungen außerhalb der Steuerverbünde
1. Finanzzuweisungen – Pro-Kopf-Beträge (Art. 7 BayFAG) 505,900 0 499,500 0 −6,400 0 −1,3 %
2. Gebührenaufkommen der Landkreise 275,000 0 295,000 0 20,000 0 7,3 %
3. Geldbußen und Verwarnungsgelder 130,000 0 158,000 0 28,000 0 21,5 %
4. Besondere Finanzzuweisungen (Gesundheitsämter, Verbraucherschutz, Heimaufsicht) 68,000 0 67,000 0 −1,000 0 −1,5 %
5. Besondere Finanzzuweisungen (Wasserwirtschaftsämter) 2,500 0 2,500 0 0,000 0 0,0 %
6. Nutzungsentgelt Datenbank Bayern.Recht 0,090 0 0,090 0 0,000 0 0,0 %
7. Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche (StMUK, StMWK) 11,395 0 9,666 3 −1,728 7 −15,2 %
8. Krankenhausfinanzierung nach dem BayKrG 800,000 0 800,000 0 0,000 0 0,0 %
9. Zuweisungen nach Art. 10 BayFAG für Schulen, Kitas u. a. 1.070,405 9 1.070,405 9 0,000 0 0,0 %
davona) allgemeine Haushaltsmittel (357,781 2) (357,781 2) (0,000 0) (0,0 %)
b) Verstärkung aus allg. Steuerverbund (712,624 7) (712,624 7) (0,000 0) (0,0 %)
10. Investitionspauschale 446,000 0 446,000 0 0,000 0 0,0 %
Verstärkung aus allg. Steuerverbund (446,000 0) (446,000 0) (0,000 0) (0,0 %)
11. Zuweisungen für Altlasten und Abfall (StMUV) 3,675 0 3,575 8 −0,099 2 −2,7 %
12. Zuweisungen zur Schülerbeförderung 300,000 0 320,000 0 20,000 0 6,7 %
13. Allgemeine Bedarfszuweisungen / Stabilisierungshilfen 100,000 0 150,000 0 50,000 0 50,0 %
davona) allgemeine Haushaltsmittel (51,600 0) (101,600 0) (50,000 0) (96,9 %)
b) Verstärkung aus allg. Steuerverbund (48,400 0) (48,400 0) (0,000 0) (0,0 %)
14. Zuweisungen an die Bezirke 836,481 7 1.316,481 7 480,000 0 57,4 %
davona) allgemeine Haushaltsmittel (141,982 8) (666,982 8) (525,000 0) (369,8 %)
b) Verstärkung aus allg. Steuerverbund (651,248 9) (606,248 9) (−45,000 0) (−6,9 %)
c) Verstärkung aus Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund (43,250 0) (43,250 0) (0,000 0) (0,0 %)
15. Jugendhilfeausgleich 16,870 0 16,870 0 0,000 0 0,0 %
16. Zuweisungen für den ÖPNV nach GVFG (StMB) 55,000 0 55,000 0 0,000 0 0,0 %
17. Sonderbaulastprogramm, kommunale Umgehungsstraßen (StMB) 40,000 0 40,000 0 0,000 0 0,0 %
davona) allgemeine Haushaltsmittel (6,100 0) (6,100 0) (0,000 0) (0,0 %)
b) Mittel aus Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund (33,900 0) (33,900 0) (0,000 0) (0,0 %)
C. FA-Leistungen insgesamt 11.984,438 9 12.830,220 1 845,781 2 7,1 %
Kommunalanteil am KHG −407,151 1 −397,394 0 9,757 1 −2,4 %
Bundesleistungen nach dem Entflechtungsgesetz / GVFG −55,000 0 −55,000 0 0,000 0 0,0 %
D. Reine Landesleistungen 11.522,287 8 12.377,826 1 855,538 3 7,4 %
Kommunaler Finanzausgleich
Spitzengespräch
NHH
2025
DHH
2026
Veränderung DHH 2026
gegen NHH 2025
Mio. € Mio. € Mio. € in %
Nachrichtlich: Einmalig zusätzliche Mittel (Sondervermögen Infrastruktur)
– für Abwasserförderung (vgl. A.II.1)
+ aus Sondervermögen Infrastruktur 50,000 0
= damit stehen für Abwasserförderung zur Verfügung 165,000 0 215,000 0 (50,000 0) (30,3 %)
– für Krankenhausfinanzierung nach dem BayKrG (vgl. B.8)
+ aus Sondervermögen Infrastruktur 100,000 0
= damit stehen für Krankenhausfinanzierung nach dem BayKrG zur Verfügung 800,000 0 900,000 0 (100,000 0) (12,5 %)
– für kommunalen Hochbau nach Art. 10 BayFAG (vgl. B.9)
+ aus Sondervermögen Infrastruktur 300,000 0
= damit stehen für kommunalen Hochbau zur Verfügung 1.070,405 9 1.370,405 9 (300,000 0) (28 %)
– für Pauschale zur Reduzierung Eigenanteile Hochbau
+ aus Sondervermögen Infrastruktur 900,000 0
= damit stehen zur Reduzierung Eigenanteile Hochbau zur Verfügung 900,000 0 (900,000 0) (neu)
* Pauschale gültig von 2026 bis 2029.
Es wird der Betrag für die gesamte Laufzeit dargestellt.
– für Allgemeine Bedarfszuweisungen / Stabilisierungshilfen (vgl. B.13)
+ aus Sondervermögen Infrastruktur 100,000 0
= damit stehen für Allgemeine Bedarfszuweisungen / Stabilisierungshilfen zur Verfügung 100,000 0 250,000 0 (150,000 0) (150,0 %)
– für pauschale kommunale Investitionsbudgets
+ aus Sondervermögen Infrastruktur 2.000,000 0
= damit stehen für Investitionsbudgets zur Verfügung 2.000,000 0 (2.000,000 0) (neu)
* Pauschale gültig von 2026 bis 2029.
Es wird der Betrag für die gesamte Laufzeit dargestellt.

Die Finanzausgleichsleistungen insgesamt steigen 2026 um rund 845,8 Millionen Euro oder 7,1 Prozent auf rund 12,83 Milliarden Euro.

Darüber hinaus wurde eine Einigung über den Kommunalanteil am Sondervermögen Infrastruktur des Bundes im Rahmen des Doppelhaushalts 2026/2027 erzielt. Im Jahr 2026 werden den bayerischen Kommunen rund 3,9 Milliarden Euro (davon 2,9 Milliarden Euro über mehrere Jahre abrufbar) sowie im Jahr 2027 weitere rund 1,1 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen bereitgestellt.

2.1Allgemeiner Steuerverbund/Schlüsselzuweisungen

Der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund wird im Doppelhaushalt 2026/2027 in zwei Schritten von 13,0 Prozent auf 13,5 Prozent erhöht. Es wurde abschließend vereinbart, dass er im Jahr 2026 auf 13,3 Prozent und im Jahr 2027 auf 13,5 Prozent ansteigt.

Die Schlüsselzuweisungen, die größte Einzelleistung im kommunalen Finanzausgleich, steigen 2026 um 131 Millionen Euro auf 4,98 Milliarden Euro. Das bedeutet ein Plus von rund 2,7 Prozent.

2.2Fakultative Steuerverbünde

Der Kommunalanteil am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund (Art. 13 BayFAG) liegt wie im Vorjahr bei 1,08 Milliarden Euro. Der Grunderwerbsteuerverbund (Art. 8 BayFAG) erhöht sich voraussichtlich um 86,5 Millionen Euro (oder 12,8 Prozent) auf rund 763 Millionen Euro. Der Einkommensteuerersatz (Art. 1b BayFAG) steigt mit einem Plus von rund 39,1 Millionen Euro (oder rund 5 Prozent) an und beträgt 2026 voraussichtlich rund 822 Millionen Euro. Grunderwerbsteuerverbund und Einkommensteuerersatz richten sich immer nach den laufenden Steuereinnahmen während des Jahres.

2.3Investitionsförderung

Die Investitionspauschalen werden 2026 in bisheriger Höhe (446 Millionen Euro) fortgeführt.

Daneben wird aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur ein neues, pauschales Investitionsbudget für die Kommunen geschaffen. Hierfür werden Mittel in Höhe von 2,0 Milliarden Euro bereitgestellt, welche je nach Bedarf im Jahr 2026 oder in den kommenden Jahren bei Umsetzung investiver Maßnahmen abgerufen werden können. Um einen schnellen und kräftigen Schub für Investitionen zu geben, werden hierzu vier Jahrestranchen zusammengefasst und bereits in 2026 bereitgestellt.

Die Mittel für die Förderung des kommunalen Hochbaus werden auf 1,37 Milliarden Euro erhöht. Die zusätzlichen 300 Millionen Euro stammen aus dem Sondervermögen Infrastruktur. Neben der Verstärkung des regulären Mittelansatzes erhalten die Kommunen für Baumaßnahmen an Schulen und Kindertageseinrichtungen, die ab dem 1. Januar 2025 begonnen worden sind, aus dem Sondervermögen zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 10 Prozent der regulären Zuweisungen zur Verringerung der kommunalen Eigenanteile. Hierfür werden bereits im Jahr 2026 für die kommenden vier Jahre Mittel in Höhe von insgesamt 900 Millionen Euro bereitgestellt.

Die Mittel für die Härtefallförderung für den Bau von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen werden von 165 Millionen Euro auf 215 Millionen Euro erhöht. Die zusätzlichen 50 Millionen Euro stammen aus dem Sondervermögen.

3.Rechtsaufsichtsbehörden

Die Auflistung stellt die zum Veröffentlichungszeitpunkt bekannten Entwicklungen dar und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Rechtsaufsichtsbehörden legen bei ihrer rechtsaufsichtlichen Tätigkeit die vorstehenden Ausführungen zugrunde, wobei örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen sind.

Dr. Erwin Lohner

Ministerialdirektor