Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 259 vom 01.07.2026

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Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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Verwaltungsvorschrift

2248-WK
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Kunst, Kulturpflege und Kulturschutz
  • Bildende Kunst

2248-WK

Änderung der Bekanntmachung über die
Ordnung des Internationalen Künstlerhauses Villa Concordia in Bamberg
(Villa Concordia)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

vom 11. Juni 2026, Az. K.5-K1213.0/10

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Ordnung des Internationalen Künstlerhauses Villa Concordia in Bamberg (Villa Concordia) vom 19. März 1998 (KWMBl. I S. 194) wird wie folgt geändert:
1.1
Die Fußnote 2 wird aufgehoben.
1.2
In § 1 Satz 2 wird die Angabe „Bildung und Kultus,“ gestrichen.
1.3
§ 3 Abs. III wird wie folgt geändert:
1.3.1
In Satz 1 wird die Angabe „Bildung und Kultus,“ gestrichen.
1.3.2
In Satz 2 Nr. 3 wird die Angabe „DM 100.000,-“ durch die Angabe „50 000 €“ ersetzt und die Fußnote 3 aufgehoben.
1.4
In § 4 Abs. II Satz 2 wird der zweite Spiegelstrich wie folgt gefasst:
„−
jährlich die Stipendiatinnen und Stipendiaten vorzuschlagen; die Entscheidung trifft der Staatsminister/die Staatsministerin. Die Auswahl richtet sich nach der künstlerischen Qualität des Werks der vorgeschlagenen Künstlerinnen und Künstler, wozu die Originalität des künstlerischen Ansatzes, die Verbreitung des Werks, die Reputation und die Exzellenz der künstlerischen Vita zählen,“
1.5
In § 5 Abs. I Satz 3 wird die Angabe „ein monatliches Barstipendium“ durch die Angabe „eine monatliche Zuwendung“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 11. Juni 2026 in Kraft.

Stephanie Jacobs

Ministerialdirektorin