Stellenausschreibungen
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Stellenausschreibungen
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Notarstellen entgegengesehen:
Freie Notarstelle:
| Traunstein frei seit 1. Juli 2026 |
(bisheriger Inhaber: Notar Anton Riegel) |
Freiwerdende Notarstellen:
| Mindelheim frei ab 1. August 2026 |
(derzeitige Inhaberin: Notarin Marion Strümpell) |
| Kaufbeuren frei ab 1. Oktober 2026 |
(derzeitiger Inhaber: Notar Christoph Gürtler) |
| Landshut frei ab 1. November 2026 |
(derzeitiger Inhaber: Notar Michael Senftleben evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Michael Trautner) |
| München frei ab 1. November 2026 |
(derzeitige Inhaberin: Notarin Martina Wurm) |
| Starnberg frei ab 1. November 2026 |
(derzeitiger Inhaber: Notar Nikolaus Klöcker evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notarin Dr. Christina Wolf) |
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum
- 1. Oktober 2026 (Traunstein, Kaufbeuren und Mindelheim)
- 1. November 2026 (Landshut, München und Starnberg)
eine dreijährige Mindestanwärterzeit vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notarinnen und Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz. Die Stichtage werden auch für die Berechnung der Dauer des notariellen Anwärterdienstes oder der notariellen Tätigkeit herangezogen.
Die Bewerberinnen und Bewerber um die Notarstellen in Landshut und Starnberg haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.
Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar bzw. die verbleibende Notarin gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist, und dass freie Notarstellen zu einem früheren Zeitpunkt als den vorgenannten Stichtagen für die Mindestanwärterzeit und die Mindestverweildauer besetzt werden können.
Bewerbungsfrist: 28. Juli 2026.
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.