Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 268 vom 01.07.2026

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Verwaltungsvorschrift

2174-A
  • Verwaltung
  • Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
  • Hilfe für misshandelte Frauen

2174-A

Änderung der Richtlinie „Staatliche Förderung von Fachstellen für Täterarbeit bei
häuslicher Gewalt (bei Bedarf mit angegliederter Täterinnenarbeit)“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

vom 8. Juni 2026, Az. VI4/6865.03-1/43

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Staatliche Förderung von Fachstellen für Täterarbeit bei häuslicher Gewalt (bei Bedarf mit angegliederter Täterinnenarbeit) vom 10. November 2022 (BayMBl. Nr. 652) wird wie folgt geändert:
1.1
In Satz 12 der Präambel wird die Angabe „2026“ durch die Angabe „2027“ ersetzt.
1.2
In Nr. 4.1 fünfter Spiegelstrich Satz 3 wird die Angabe „landesweiten Koordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt“ durch die Angabe „Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Gewalt“ ersetzt.
1.3
Nr. 5 wird wie folgt geändert:
1.3.1
In Nr. 5.1 werden nach der Angabe „wird“ die Angabe „als nicht rückzahlbarer Zuschuss“ eingefügt und die Angabe „Anteilfinanzierung“ durch die Angabe „Anteilsfinanzierung“ ersetzt.
1.3.2
In Nr. 5.3 wird nach der Angabe „Förderung“ die Angabe „beträgt maximal 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und“ eingefügt.
1.4
Nr. 6 wird wie folgt geändert:
1.4.1
Nr. 6.1 wird wie folgt geändert:
1.4.1.1
In Satz 1 wird die Angabe „Dezember“ durch die Angabe „September“ ersetzt.
1.4.1.2
Die Sätze 3 und 7 werden aufgehoben.
1.4.1.3
Die bisherigen Sätze 4 bis 6 werden die Sätze 3 bis 5 und die bisherigen Sätze 8 bis 12 werden die Sätze 6 bis 10.
1.4.1.4
Im neuen Satz 4 wird die Angabe „weiteren“ gestrichen.
1.4.1.5
Im neuen Satz 5 werden die Angabe „VV Nr. 1.3 zu Art. 44 BayHO“ durch die Angabe „VV Nr. 1.5 zu Art. 44 BayHO“ und die Angabe „Maßnahmebeginns“ durch die Angabe „Vorhabenbeginns“ ersetzt.
1.4.1.6
Im neuen Satz 6 werden die Angabe „Ab dem Förderjahr 2024 sind “ gestrichen und nach der Angabe „Folgeanträge“ die Angabe „sind“ eingefügt.
1.4.2
Nr. 6.2 wird wie folgt geändert:
1.4.2.1
In Satz 1 wird die Angabe „den VV Nrn. 10 und 11 zu Art. 44 BayHO sowie Nr. 6“ durch die Angabe „der VV Nr. 8 zu Art. 44 BayHO sowie Nr. 7“ ersetzt.
1.4.2.2
Satz 2 wird aufgehoben.
1.4.2.3
Die bisherigen Sätze 3 bis 9 werden die Sätze 2 bis 8.
1.5
In Nr. 7.1 Satz 1 wird die Angabe „VV Nr. 12 zu Art. 44 BayHO“ durch die Angabe „VV Nr. 14 zu Art. 44 BayHO“ ersetzt.
1.6
Nr. 8 wird aufgehoben.
1.7
Die bisherigen Nrn. 9 und 10 werden die Nrn. 8 und 9.
1.8
In der neuen Nr. 8 wird in Satz 1 die Angabe „2016/697“ durch die Angabe „2016/679“ ersetzt.
1.9
In der neuen Nr. 9 wird die Angabe „2026“ durch die Angabe „2027“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 24. Juni 2026 in Kraft.

Dr. Markus Gruber

Ministerialdirektor