360-J
Änderung der Bekanntmachung über die Gewährung von Reiseentschädigungen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 19. Juni 2026, Az. B2 - 5693E - VI - 834/2026
- 1.
- Abschnitt II der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Gewährung von Reiseentschädigungen vom 14. Juni 2006 (JMBl. S. 90, ber. S. 146), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. Januar 2014 (JMBl. S. 22) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Die gewährten Mittel sowie sämtliche sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Fahrkarten anfallen, gehören zu den Kosten des Verfahrens (vgl. Nr. 9008 Nr. 2 und Nr. 9015 KV-GKG, Nr. 2007 Nr. 2 KV-FamGKG, Nr. 31008 Nr. 2 KV-GNotKG).“
- 1.2
- In Nr. 3 Satz 1 wird nach der Angabe „Dolmetschern“ ein Komma und die Angabe „Protokollpersonen (§ 613 Abs. 2 ZPO)“ eingefügt.
- 1.3
- In Nr. 3.1.3 Satz 1 wird nach der Angabe „Dolmetschern“ ein Komma und die Angabe „Protokollpersonen (§ 613 Abs. 2 ZPO)“ eingefügt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor