Stellenausschreibung im deutschen Auslandsschulwesen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 18. Juni 2026, Az. VIII.6-BP4042.0/325/2
Folgende Stelle für eine Schulleiterin oder Schulleiter (m/w/d) ist zu besetzen:
Deutsche Humboldt Schule Guayaquil, Ecuador
| Besetzungsdatum: | 1. Februar 2027 |
| Ende der Bewerbungsfrist: | 29. Juli 2026 |
Mit Ihrer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie die Möglichkeit, Führungsverantwortung an einer Deutschen Auslandsschule wahrzunehmen und die Auswärtige Kultur- und Gesellschaftspolitik der Bundesregierung in Ecuador aktiv mitzugestalten. Mit Ihren Kompetenzen leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die deutsche Auslandsschularbeit weltweit.
Ihre Aufgaben:
Sie leiten eine Schule in privater Trägerschaft und bereiten zusammen mit Ihrem international aufgestellten Team ca. 1 100 Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur Jahrgangsstufe 12 auf den einheimischen Bildungsabschluss, auf das Gemischtsprachige Internationale Baccalaureate (GIB) und das Deutsche Sprachdiplom (DSD I und II) der Kultusministerkonferenz (KMK) vor.
Sie entwickeln mit Ihren Mitarbeitenden und in Absprache mit dem Schulträger kontinuierlich die Schulqualität weiter und arbeiten hierbei eng mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, mit der IBO, der Kultusministerkonferenz und dem Auswärtigen Amt sowie mit einheimischen Regierungsstellen, insbesondere mit den Bildungsbehörden, zusammen.
Ihr Profil:
- Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und/ oder II
- BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) bietet Ihnen:
- Vorbereitung und Einarbeitung in spezifische Themen der Auslandsschularbeit, gezielte Schulungen und Fortbildungsangebote
- schulaufsichtliche Betreuung und Beratung während des Auslandseinsatzes
- Zuwendungen gemäß der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Lehrkräfte im Auslandsschuldienst i.d.F. vom 1. Juni 2022“
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) erwartet:
- Leitungserfahrung und Erfahrung mit Schulentwicklungsprozessen
- Empfehlung des Dienstherrn auf der Grundlage dienstlicher Bewährung
- hohe Einsatzbereitschaft
- hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit
- betriebswirtschaftliches Verständnis
- Geschick, im Sinne der deutschen Auswärtigen Kultur- und Gesellschaftspolitik zu agieren
- mindestens drei Jahre Tätigkeit im Inlandsschuldienst vor Dienstantritt
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) freut sich ergänzend über:
- gute Spanischkenntnisse
- Erfahrungen im Auslandsschuldienst
- die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie)
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betont, dass alle Bewerbungen – unabhängig von kultureller, sozialer oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – begrüßt werden. Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung nach den gesetzlichen Vorgaben bevorzugt berücksichtigt.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Allgemeine Informationen zur Bewerbung stehen im Internet unter https://www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Leitungs- und Funktionsstellen – Schulleiterin/Schulleiter zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht über folgenden Link eingegeben werden: https://bewerbung.daisy.auslandsschulwesen.de/
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ein Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf und die letzte dienstliche Beurteilung online anzufügen. Die dienstliche Beurteilung darf zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Jahre sein. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Die Bewerbung ist zusätzlich im Ausdruck in einfacher Ausfertigung fristgerecht auf dem Dienstweg über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen zu richten.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Drittbewerbungen sind zulässig.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor