Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 284 vom 15.07.2026

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2232.1-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Volksschulen (Grund- und Hauptschulen - ab 2013: Grund- und Mittelschulen)
  • Allgemeines

2232.1-K

Organisation und Aufgaben von SCHULEWIRTSCHAFT-Expertinnen und -Experten
an bayerischen Mittelschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 29. Juni 2026, Az. IV.2-BS7305.15/216

1.Allgemeines

1SCHULEWIRTSCHAFT-Expertinnen und -Experten sind Lehrkräfte der Mittelschule, die als Teil des Netzwerks SCHULEWIRTSCHAFT Bayern eine Schlüsselrolle bei den Kontakten zwischen Mittelschule und Arbeitswelt besetzen.

2Sie sind zentrale Anlaufstelle für das Staatliche Schulamt, Schulleitungen, Lehrkräfte und Partner aus der Wirtschaft. 3Auf Ebene der Einzelschulen werden sie durch Kontaktlehrkräfte unterstützt und in jedem Regierungsbezirk durch einen Regionalsprecher bzw. eine Regionalsprecherin aus den eigenen Reihen vertreten, der bzw. die zusätzliche koordinierende Aufgaben erfüllt.

4SCHULEWIRTSCHAFT-Expertinnen und -Experten

  • sind Expertinnen und Experten für die Verzahnung von Mittelschule und Arbeitswelt,
  • gestalten Übergänge, ermöglichen Kooperationen und unterstützen die Mittelschulen bei einer praxisnahen Umsetzung der beruflichen Orientierung,
  • sind in der Regel in den Steuerkreis eines lokalen Netzwerkes SCHULEWIRTSCHAFT eingebunden.

2.Netzwerkstruktur auf schulischer Ebene

1Zur Unterstützung bei der beruflichen Orientierung an Mittelschulen werden Lehrkräfte als SCHULEWIRTSCHAFT-Expertin oder -Experte qualifiziert, um die Vernetzung von Mittelschule und Wirtschaft im Schulamtsbezirk zu intensivieren.

2Auf der Ebene der Regierungsbezirke wird für koordinierende Zwecke jeweils ein/e SCHULEWIRTSCHAFT-Regionalsprecherin oder -Regionalsprecher eingesetzt, um die Vernetzung innerhalb eines Regierungsbezirks zu stärken.

3Darüber hinaus ist an jeder Schule eine SCHULEWIRTSCHAFT-Kontaktlehrkraft benannt, um die berufliche Orientierung im Schulprofil mit hoher Qualität zu verankern.

3.Aufgaben im SCHULEWIRTSCHAFT-Netzwerk

3.1Aufgaben von SCHULEWIRTSCHAFT-Expertinnen und -Experten im Rahmen des Netzwerks SCHULEWIRTSCHAFT

1SCHULEWIRTSCHAFT-Expertinnen und -Experten sind am Staatlichen Schulamt angebundene Ansprechpartner für Schulleitungen, Lehrkräfte, Kammern, Verbände, die Agentur für Arbeit und weitere Partner aus der Wirtschaft. 2Sie bauen regionale Netzwerke auf bzw. aus, pflegen vorhandene Kontakte und Partnerschaften und arbeiten im jeweiligen SCHULEWIRTSCHAFT-Netzwerk vor Ort mit. 3Für die Schulen sind sie Ansprechpartner und Berater bzgl. Netzwerkbildung, Kontaktpflege und Konzeptentwicklung für berufsorientierende Maßnahmen.

4Im Rahmen ihrer Tätigkeit erfüllen die SCHULEWIRTSCHAFT-Expertinnen und -Experten insbesondere die folgenden Aufgaben:

  • Sie führen eine Liste der SCHULEWIRTSCHAFT-Kontaktlehrkräfte in ihrem Zuständigkeitsbereich und geben Informationen an diese weiter,
  • Erstellung einer Planungsskizze für das jeweilige Schuljahr über Vorhaben und Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt,
  • sie stehen in Ergänzung zu lokalen Fachkräften, Fachberaterinnen und Fachberatern sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in vertretbarem Umfang für Maßnahmen der Lehrerfortbildung im Fach Wirtschaft und Beruf (WiB) sowie zu Belangen der beruflichen Orientierung zur Verfügung,
  • Intensivierung der Berufs- und Praxisorientierung der bayerischen Mittelschulen,
  • Koordinierung der Zusammenarbeit von Mittelschulen im Schulamtsbezirk mit den Partnern der Wirtschaft,
  • Projektinitiativen und/oder -begleitung auf Schulamtsebene,
  • Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Berufsorientierung für die Mittelschulen im Schulamtsbezirk,
  • Aktivität im Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT vor Ort und im Netzwerk der SCHULEWIRTSCHAFT-Expertinnen und -Experten,
  • Beratung der Schulen des Schulamtsbezirks bei der Elternarbeit mit Schwerpunkt berufliche Orientierung (z. B. im Rahmen von Berufsentwicklungsgesprächen BEG).

3.2Zusätzliche Aufgaben von Regionalsprecherinnen und Regionalsprechern

1Die Regionalsprecherin bzw. der Regionalsprecher übernimmt innerhalb ihres/seines Regierungsbezirks folgende Aufgaben:

  • Vernetzung der SCHULEWIRTSCHAFT-Expertinnen und -Experten durch die Sicherstellung eines regelmäßigen Austauschs und die Organisation von Austauschformaten (z. B. Netzwerktagungen),
  • Information der SCHULEWIRTSCHAFT-Expertinnen und -Experten über aktuelle Entwicklungen,
  • Unterstützung der (neuen) SCHULEWIRTSCHAFT-Expertinnen und -Experten (z. B. Beratungs- und Fortbildungsangebot auf regionaler Ebene).

3.3Aufgaben von SCHULEWIRTSCHAFT-Kontaktlehrkräften

1SCHULEWIRTSCHAFT-Kontaktlehrkräfte fungieren als Ansprechpartner der Einzelschule für die SCHULEWIRTSCHAFT-Expertin bzw. den SCHULEWIRTSCHAFT-Experten des Schulamtsbezirks und sind Bindeglied zwischen dem SCHULEWIRTSCHAFT-Netzwerk sowie der jeweiligen Einzelschule.

2Sie beraten und unterstützen bei der Erstellung, Weiterentwicklung und Evaluation des schuleigenen BO-Konzepts.

3.4Aufgaben des zuständigen Staatlichen Schulamts im Zusammenhang mit SCHULEWIRTSCHAFT-Expertinnen und -Experten

1Das zuständige Staatliche Schulamt meldet Neuernennungen und Entlassungen umgehend über die zuständige Regierung an das StMUK. Unbesetzte Stellen werden zeitnah nachbesetzt.

2Um den Einsatz der SCHULEWIRTSCHAFT-Expertinnen und -Experten so effektiv wie möglich zu gestalten, wird um Beachtung folgender Hinweise gebeten:

  • Die SCHULEWIRTSCHAFT-Expertin bzw. der SCHULEWIRTSCHAFT-Experte wird durch das Staatliche Schulamt in den Kreis der Partner bzw. in der (Schul-)Öffentlichkeit eingeführt und bei sämtlichen Maßnahmen der Berufsorientierung eingebunden.
  • Die SCHULEWIRTSCHAFT-Expertin bzw. der SCHULEWIRTSCHAFT-Experte ist dem Staatlichen Schulamt zugeordnet und wird in den Geschäftsverteilungsplan und in Publikationen aufgenommen.
  • Das Staatliche Schulamt informiert die SCHULEWIRTSCHAFT-Expertin bzw. den SCHULEWIRTSCHAFT-Experten über fachlich relevante Schreiben des Staatsministeriums, der Regierung und externer Institutionen sowie sonstige wesentliche Vorgänge im Bereich der beruflichen Orientierung.
  • Darstellung einer guten, vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Staatlichem Schulamt und SCHULEWIRTSCHAFT-Expertin bzw. SCHULEWIRTSCHAFT-Experten nach außen, z. B. durch gemeinsame Unterzeichnung von das Aufgabengebiet der SCHULEWIRTSCHAFT-Expertin bzw. des SCHULEWIRTSCHAFT-Experten betreffenden dienstlichen Schreiben.
  • Das zuständige Staatliche Schulamt führt in Absprache mit den Schulleitungen des Schulamtsbezirks eine aktuelle Liste der SCHULEWIRTSCHAFT-Kontaktlehrkräfte an den Einzelschulen und stellt diese Liste der SCHULEWIRTSCHAFT-Expertin bzw. dem SCHULEWIRTSCHAFT-Experten zu Schuljahresbeginn aktualisiert zur Verfügung.

4.Anrechnungsstunden für die Tätigkeit

1Für die Koordinationstätigkeit auf Ebene der Staatlichen Schulämter erhält die SCHULEWIRTSCHAFT-Expertin bzw. der SCHULEWIRTSCHAFT-Experte weiterhin zwei Anrechnungsstunden.

2Regionalsprecherinnen und Regionalsprecher erhalten für ihre Tätigkeit eine zusätzliche Anrechnungsstunde. 3Die Regionalsprecherin bzw. der Regionalsprecher Oberbayerns erhält aufgrund der Größe des Regierungsbezirks zwei Anrechnungsstunden.

5.Reisekosten

1Die Aufgaben des SCHULEWIRTSCHAFT-Experten bzw. der SCHULEWIRTSCHAFT-Expertin sind mit einer Reihe von Außenkontakten verbunden. 2Für die notwendigen Dienstreisen innerhalb des Schulamtsbezirks soll vom Staatlichen Schulamt eine allgemeine Dienstreisegenehmigung ausgesprochen werden. 3Dienstreisen über den Schulamtsbezirk hinaus müssen einzeln geprüft und ggf. genehmigt werden.

6.Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2031 außer Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor