Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 30 vom 04.02.2026

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

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Verwaltungsvorschrift

787-L
  • Wirtschaftsrecht
  • Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft
  • Förderung der Landwirtschaft

787-L

Änderung der Richtlinie zur Förderung der
strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und der
Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

vom 8. Januar 2026, Az. L3-7387-1/556

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und der Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW) vom 23. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 340) wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 1 wird wie folgt geändert:

Der dritte Spiegelstrich wird wie folgt geändert:

Die Angabe „Verordnung (EU) Nr. 1407/2013“ wird durch die Angabe „Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023“ und die Angabe „Verordnungen“ durch die Angabe „Verordnung“ ersetzt.

1.2
Nr. 3.1 wird wie folgt geändert:

Es wird folgender neuer Spiegelstrich 1 eingefügt:

„– Konzepterstellung (einschl. Wettbewerb),“

1.3
Nr. 3.2 wird wie folgt geändert:

Es wird folgender neuer Spiegelstrich 1 eingefügt:

„– Konzepterstellung (einschl. Wettbewerb),“

1.4
Nr. 6 wird wie folgt geändert:
1.4.1
Satz 1 wird wie folgt geändert:

Die Angabe „Anteilfinanzierung“ wird durch die Angabe „Anteilsfinanzierung“ ersetzt.

1.4.2
Satz 4 wird wie folgt geändert:

Die Angabe „Landwirtschaft und Forsten“ wird durch die Angabe „Landwirtschaft, Forsten und Tourismus“ ersetzt.

1.5
Nr. 7.3 wird wie folgt geändert:
1.5.1
Die Angabe „ , soweit sie Beihilfecharakter hat,“ wird gestrichen.
1.5.2
Die Angabe „nach der Verordnung (EU) 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013“ wird durch die Angabe „nach der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023“ ersetzt.
1.6
Nr. 7.6 wird wie folgt geändert:

Satz 2 wird wie folgt geändert:

Die Angabe „(Nr. 1.3 zu Art. 44 BayHO)“ wird gestrichen.

1.7
Nr. 9 wird wie folgt geändert:

Satz 2 wird wie folgt geändert:

Die Angabe „31. Dezember 2025“ wird durch die Angabe „31. Dezember 2028“ ersetzt.

2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2025 in Kraft.

Hubert Bittlmayer

Ministerialdirektor