Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 301 vom 22.07.2026

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Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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Verwaltungsvorschrift

2030.2.2-U
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)
  • Laufbahnrecht
  • Beförderungen, Aufstieg (modulare Qualifizierung)

2030.2.2-U

Änderung der Richtlinien für die Übertragung höherwertiger Dienstposten
und für die Beförderung im Geschäftsbereich des
Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

vom 8. Juli 2026, Az. 11-A0406-2023/1-U2

1.
Nr. 3.1.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Richtlinien für die Übertragung höherwertiger Dienstposten und für die Beförderung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 5. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 311), die durch Bekanntmachung vom 22. Januar 2025 (BayMBl. Nr. 66) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Buchst. f wird wie folgt geändert:
1.1.1
In Spiegelstrich 1 wird nach der Angabe „in“ die Angabe „BesGr. A 13 mit Amtszulage oder in“ eingefügt.
1.1.2
In Spiegelstrich 2 wird die Angabe „Zentrale Angelegenheiten“ durch die Angabe ‚ „Zentrale Angelegenheiten“ ‘ ersetzt.
1.2
Buchst. h wird wie folgt gefasst:
„h)
Amt der BesGr. A 13 mit Amtszulage für Beamte und Beamtinnen der dritten Qualifikationsebene bei einem Gewerbeaufsichtsamt:
  • stellvertretende Leitung eines Dezernats“
1.3
Nach Buchst. h wird folgender Buchst. i eingefügt:
‚i)
Amt der BesGr. A 13 mit Amtszulage für Beamte und Beamtinnen der dritten Qualifikationsebene bei einem Wasserwirtschaftsamt:
  • in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen: Leitung der Verwaltung in Verbindung mit Leitung der Abteilung „Zentrale Angelegenheiten“
  • in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik: Leitung eines Fachbereichs und Wahrnehmung der Sonderaufgabe „Gesamtkoordination einheitliches Verwaltungshandeln“ ‘
1.4
Nach Buchst. i wird folgender Buchst. j eingefügt:
„j)
Amt der BesGr. A 13 mit Amtszulage für Beamte und Beamtinnen der dritten Qualifikationsebene an der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen:
  • Leitung eines Sachbereichs
  • stellvertretende Leitung eines Sachgebiets oder einer Stabsstelle“
1.5
Nach Buchst. j wird folgender Buchst. k eingefügt:
„k)
Amt der BesGr. A 13 mit Amtszulage für Beamte und Beamtinnen der dritten Qualifikationsebene bei den Landesämtern, den Nationalparkverwaltungen und der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege
  • herausgehobene Funktion“
1.6
Die bisherigen Buchst. i bis q werden die Buchst. l bis t.
1.7
In Buchst. m wird im Spiegelstrich die Angabe ‚Leitung der Stabsstelle L1 „Grundsätze, Kommunikation“ oder vergleichbar‘ vorangestellt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2026 in Kraft.

Dr. Christian Barth

Ministerialdirektor