Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 306 vom 29.07.2026

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Abschlussprüfung 2027 an Berufsfachschulen für Kinderpflege
und an Berufsfachschulen für Sozialpflege

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 13. Juli 2026, Az. VII.5-BS9500.0-3/18/54

  1. 1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege findet 2027 an folgenden Terminen statt:

Dienstag, 22. Juni 2027

8.30 bis 10.00 Uhr Pädagogik und Psychologie

Donnerstag, 24. Juni 2027

8.30 bis 10.00 Uhr Deutsch und Kommunikation

Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege ist:

Montag, 27. September 2027

8.30 bis 10.00 Uhr Pädagogik und Psychologie

Mittwoch, 29. September 2027

8.30 bis 10.00 Uhr Deutsch und Kommunikation
  1. 2. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2027 an folgenden Terminen statt:

Dienstag, 22. Juni 2027

9.30 bis 10.30 Uhr Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung

Donnerstag, 24. Juni 2027

9.30 bis 11.00 Uhr Gesundheit fördern und wiederherstellen, Unterstützung bei der Selbstpflege und Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen

Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Sozialpflege ist:

Montag, 27. September 2027

9.30 bis 10.30 Uhr Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung

Mittwoch, 29. September 2027

9.30 bis 11.00 Uhr Gesundheit fördern und wiederherstellen, Unterstützung bei der Selbstpflege und Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen
  1. 3. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfachschulordnung – BFSO).
  2. 4. Andere Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Berufsfachschule für Kinderpflege angehören bzw.
    die staatliche Abschlussprüfung an der besuchten Schule nicht ablegen können, können zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen bzw. an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Kinderpflege zugelassen werden.

Andere Bewerberinnen und Bewerber, die die staatliche Abschlussprüfung an der besuchten Berufsfachschule für Sozialpflege nicht ablegen können, können zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen Berufsfachschule für Sozialpflege zugelassen werden.

Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2027 bei einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Berufsfachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 53, die Prüfungsgegenstände in § 54 BFSO geregelt.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 31