Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 307 vom 29.07.2026

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2232.1-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Volksschulen (Grund- und Hauptschulen - ab 2013: Grund- und Mittelschulen)
  • Allgemeines

2232.1-K

Schulversuch „Integrierter M-Zug“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 13. Juli 2026, Az. IV.2-BS7401.0/42/4

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus führt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulversuch „Integrierter M-Zug“ nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:

  1. 1. Inhalte und Ziele

1Der Schulversuch „Integrierter M-Zug“ verfolgt das Ziel, den Unterricht durch die Erprobung innovativer und integrativer Unterrichtsformen in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 organisatorisch und pädagogisch weiterzuentwickeln. 2Dabei werden Schülerinnen und Schüler auf Regel- und Mittlere-Reife-Anforderungsniveau grundsätzlich gemeinsam in einem Klassenverband unterrichtet.

3Im Einzelnen soll der Schulversuch:

  • leistungsstarke Schülerinnen und Schüler ohne einen Klassen- bzw. Schulwechsel fördern,
  • die Klassengemeinschaft durch die Fortführung bestehender Lerngruppen nachhaltig stärken,
  • die Durchlässigkeit zwischen Regel- und Mittlere-Reife-Anforderungsniveau erhöhen, sowie
  • die Lern- und Leistungskultur kontinuierlich weiterentwickeln.
  1. 2. Durchführung und Rahmen

1Innerhalb eines teilnehmenden Verbundes/einer teilnehmenden Einzelschule sind eigenständige M-Klassen nicht mehr vorgesehen. 2Mischformen aus eigenständiger M-Klasse und integriertem M-Zug sind dementsprechend nicht zulässig.

3Die teilnehmenden Schulen entscheiden unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen schulischen Gegebenheiten über die geeignete Organisationsform des Unterrichts.

4Die geltenden Bestimmungen nach § 7 Abs. 1 Mittelschulordnung (MSO) bleiben in Bezug auf die Berechtigung für die Teilnahme am Mittlere-Reife-Zug unberührt. 5Schülerinnen und Schüler auf Regel-Anforderungsniveau haben im Rahmen des Schulversuchs die Möglichkeit, in einzelnen Fächern gezielt auf Mittlere-Reife-Anforderungsniveau gefördert zu werden, obwohl sie die Berechtigung für die Teilnahme am Mittlere-Reife-Zug gemäß § 7 Abs. 1 MSO nicht erfüllen.

6Schülerinnen und Schüler mit Berechtigung zum Besuch des Mittlere-Reife-Zugs erbringen Leistungsnachweise auf Mittlere-Reife-Anforderungsniveau. 7Für Schülerinnen und Schüler des Regelzugs gelten die Anforderungen des Regel-Anforderungsniveaus.

8Die Ausstellung der Zeugnisse richtet sich dementsprechend nach dem jeweils durchgehend besuchten Anforderungsniveau nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 MSO. 9Soweit Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Schulversuchs zeitweise auf Mittlere-Reife-Anforderungsniveau gefördert werden, kann dies in geeigneter Form dokumentiert werden.

10Die teilnehmenden Schulen entwickeln das eigene Schulprofil entsprechend den Inhalten und Zielen des Schulversuchs weiter und arbeiten eng mit allen den Schulversuch begleitenden Stellen zusammen.

11Mit der fachlichen Begleitung sowie der wissenschaftlichen Evaluation des Schulversuchs ist das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) beauftragt. 12Die teilnehmenden Schulen wirken an der Evaluation des Schulversuchs mit.

  1. 3. Laufzeit

Der Schulversuch beginnt zum Schuljahr 2026/2027 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2028/2029.

  1. 4. Modellverbünde

1Die folgenden Schulverbünde mit den dazugehörigen Schulen nehmen am Schulversuch teil:

Name des Schulverbunds Schulname Schulnr. Reg.-bez.
Fürstenfeldbruck West Mittelschule Fürstenfeldbruck
Am Asambogen
2595 Obb.
Mittelschule Fürstenfeldbruck
an der Theodor-Heuss-Straße
2591
Mittelschule Türkenfeld 2616
Aidenbach-Ortenburg Mittelschule Aidenbach 3742 Ndb.
Mittelschule Ortenburg 3774
Doktor-Eisenbarth-Mittelschule Oberviechtach 4847 Opf.
Mittelschule Neunburg vorm Wald 4843 Opf.
Mittelschule Altenkunstadt 5847 Ofr.
Münnerstadt Mittelschule Maßbach 7666 Ufr.
Freiherr-von-Lutz-Mittelschule Münnerstadt 7671
Kempten (Allgäu) Mittelschule Kempten (Allgäu)
bei der Hofmühle
8564 Schw.
Mittelschule Kempten (Allgäu)
auf dem Lindenberg
8570
Mittelschule Kempten (Allgäu) –
Wittelsbacherschule
8574
Robert-Schuman-Mittelschule
Sankt Mang
8572
Oy-Pfronten Mittelschule Oy-Mittelberg 8956 Schw.
Mittelschule Pfronten 8852

2Die teilnehmenden Modellverbünde erhalten Anrechnungsstunden je Einzelschule für die Entwicklungsarbeit sowie für die Mitarbeit im Arbeitskreis am ISB. 3Dabei richtet sich die Anzahl der Anrechnungsstunden nach den Erfordernissen des jeweiligen Schulversuchsjahres.

4Zudem stellen die Schulen in den einzelnen Jahrgangsstufen zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler ein Mindestmaß an zusätzlichen Budgetstunden zur Verfügung:

Jahrgangsstufe 7: drei zusätzliche Budgetstunden pro Jahrgangsstufe
Jahrgangsstufe 8: fünf zusätzliche Budgetstunden pro Jahrgangsstufe
Jahrgangsstufe 9: sechs zusätzliche Budgetstunden pro Jahrgangsstufe
  1. 5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2029 außer Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor