2023-I
Änderung der Verwaltungsvorschriften zur
Kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 9. Juli 2026, Az. B4-1517-2-10
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Verwaltungsvorschriften zur Kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung (VVKommPrV) vom 26. November 1981 (MABl. S. 740), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 27. Dezember 2018 (BayMBl. 2019 Nr. 4) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Die Verwaltungsvorschriften zu §§ 9 und 10 werden wie folgt geändert:
- 1.1.1
- In den Nrn. 4, 7 Satz 1 und Nr. 8 wird jeweils die Angabe „Rechnungsprüfungsbeamten“ durch die Angabe „Prüfer“ ersetzt.
- 1.1.2
- In Nr. 9 Satz 1 wird die Angabe „Rechnungsprüfungsbeamte“ durch die Angabe „Prüfer“ ersetzt.
- 1.1.3
- Nr. 11 wird wie folgt geändert:
- 1.1.3.1
- In Satz 1 wird die Angabe „Rechnungsprüfungsbeamte“ durch die Angabe „Prüfer“ und die Angabe „staatliche Beamte des gehobenen Verwaltungsdienstes der allgemeinen inneren Verwaltung“ durch die Angabe „Beamtinnen und Beamte, die in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, für ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 qualifiziert sind oder Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin oder zum Verwaltungsfachwirt“ ersetzt.
- 1.1.3.2
- In Satz 4 wird die Angabe „in zweifacher Fertigung“ gestrichen.
- 1.1.4
- In Nr. 15 Satz 2 wird die Angabe „Rechnungsprüfungsbeamter“ durch die Angabe „Prüfer“ ersetzt.
- 1.2
- In der Anlage wird in Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a die Überschrift der Spalte 4 wie folgt gefasst:
„Besoldungs-/Vergütungsgruppe“.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2026 in Kraft.
Dr. Erwin Lohner
Ministerialdirektor