Ausschreibung der Leitung des Sachgebiets 42.2
an der Regierung von Mittelfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 22. Juli 2026, Az. VII.7-BP9070.0/50/2
Die Stelle des Leiters/der Leiterin (m/w/d) des Sachgebietes 42.2 „Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft und Agrarwirtschaft“ an der Regierung von Mittelfranken ist neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/
Dem Sachgebiet 42.2 an der Regierung von Mittelfranken sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:
- 1. Schulaufsicht über folgende öffentliche und private Schulen:
- Berufsschulen für Agrarwirtschaft
- Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
- Berufsfachschulen für Pflege: Generalistische Pflegeausbildung und Pflegefachassistenz
- Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege und Sozialpflege
- Fachschulen für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe und für Grundschulkindbetreuung
- Fachakademien für Sozialpädagogik, Heilpädagogik und Ernährungs- und Versorgungsmanagement
- Berufsfachschulen für Kosmetik und Musik
- Personalwesen an privaten und öffentlichen Schulen in den oben genannten Bereichen, insbesondere schulaufsichtliche Genehmigungen des Lehrpersonals
- Schulfachliche Stellungnahmen zur Gewährung von Lehrpersonal- und Betriebszuschüssen an privaten und kommunalen Schulen
- 2. Für alle staatlichen beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS):
- Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
- Funktionenpläne und Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen
- Leistungsprämien und -zulagen
- Fachliche Zuständigkeit für die allgemeinbildenden Fächer Gesellschaft und Politik, Religionslehre, Werteerziehung und Ethik
- Drogen- und Suchtprävention
- Jugendsozialarbeit und schulpsychologische Betreuung an beruflichen Schulen
- Schulentwicklung und BNE
- Inklusion
Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in Betracht. Vorausgesetzt werden Erfahrungen in einer übertragenden Funktion in der Leitung einer beruflichen Schule (Schulleiter/Schulleiterin, Ständiger Vertreter/Ständige Vertreterin, Weiterer Ständiger Vertreter/Weitere Ständige Vertreterin, Mitarbeiter für die Schulverwaltung, Mitglied der erweiterten Schulleitung) sowie Verwaltungserfahrung in einem anderen, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus nachgeordneten Bereich oder im Staatsministerium. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Der Bewerber/die Bewerberin soll über
- die Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller und strukturierter Arbeit,
- Interesse an organisatorischen Aufgaben und schulrechtlichen Fragestellungen,
- Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen,
- ausgeprägte Teamfähigkeit,
- überzeugende Kommunikations- und Beratungskompetenz,
- hohe Dienstleistungsorientierung,
- Flexibilität und überdurchschnittliche Belastbarkeit und
- gute EDV-Kenntnisse
verfügen.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber bzw. Bewerberinnen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt.
Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung oder dem bzw. der Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule einzureichen.
Die Regierung bzw. der oder die Ministerialbeauftragte legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor