2230.1.3-K
Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch
„Modernisierung der Heilerziehungspflegeausbildung“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 23. Juli 2026, Az. VII.5-BS9641.0-5/50/86
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Modernisierung der Heilerziehungspflegeausbildung“ vom 29. Juli 2024 (BayMBl. Nr. 371), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 20. August 2025 (BayMBl. Nr. 360) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 11.1.1 Satz 1 wird die Angabe „innerhalb der vergangenen drei Jahre“ gestrichen.
- 1.2
- In Nr. 12.2 Satz 4 wird die Angabe „45“ durch die Angabe „30“ ersetzt.
- 1.3
- Nr. 13.2 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- Nach Satz 3 wird folgender Satz 4 eingefügt:
„4Die Noten der übrigen Fächer werden in gleicher Weise vor Beginn der mündlichen Prüfung festgesetzt und mitgeteilt.“
- 1.3.2
- Der bisherige Satz 4 wird Satz 5.
- 1.4
- In Nr. 18.1 wird nach der Angabe „§ 13 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 5 FSO“ die Angabe „mit der Maßgabe, dass in dem Fach Fachliche Vertiefung keine Leistungsnachweise zu erheben sind“ eingefügt.
- 1.5
- In Nr. 19.4 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 24 Abs. 1“ die Angabe „Satz 1“ eingefügt.
- 1.6
- Die Anlage 1 wird durch folgende Anlage ersetzt:
- „Anlage 1:
- Am Schulversuch teilnehmende Fachschulen für Heilerziehungspflege“
- 1.7
- Die Anlage 2 wird durch folgende Anlage ersetzt:
- „Anlage 2:
- Heilerziehungspflegerisches Einführungsjahr“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2026 in Kraft.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor