Bewerbungsverfahren und Einstellungsprüfung für die Qualifikation zur
Fachlehrkraft verschiedener Ausbildungsrichtungen an beruflichen Schulen und an
Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung im Schuljahr 2027/2028
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 11. August 2026, Az. VII.2-BS9032.0/14/7
Am 15. September 2027 beginnt die bedarfsbezogene Ausbildung (einjähriger Vorbereitungsdienst bzw. Bewährungsjahr bei Gesundheits- und Pflegeberufen) der Fachlehrkräfte für gewerblich-technische Berufe sowie für Ernährung und Versorgung, für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe, für Gesundheitsberufe, für Pflegeberufe und für die Berufsvorbereitung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrkräften, Abteilung IV. Sie richtet sich nach der Qualifikationsverordnung für Fachlehrkräfte verschiedener Ausbildungsrichtungen an beruflichen Schulen und an Landesfeuerwehrschulen (QualVFL) vom 26. August 2021 (GVBl. S. 571, BayRS 2038-3-4-7-6-K/I), die zuletzt durch § 1 der Verordnung vom 19. Juni 2026 (GVBl. S. 335) geändert worden ist.
1.Stellenausschreibungen
Die aufgrund der Bedarfe zu besetzenden freien Stellen an beruflichen Schulen bzw. an beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung werden in einem Stellenforum ab Mittwoch, 11. November 2026 bis einschließlich Freitag, 11. Dezember 2026 auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter Angabe der benötigten Fachrichtung, der Zulassungsvoraussetzungen, der vorzulegenden Nachweise sowie der Meldefrist ausgeschrieben (Stellenforum siehe folgenden Link):
https://www.lehrer-werden.bayern/fach-und-foerderlehrkraefte/fachlehrkraft-berufliche-schulen
In begründeten Einzelfällen können zum 27. November 2026 Änderungen der jeweiligen Stellenausschreibung vorgenommen werden.
2.Bewerbung und Meldefrist für das Auswahlverfahren
Die Bewerbung ist nur direkt an einer der ausschreibenden Schulen möglich und unter Vorlage der entsprechenden Zeugnisse, des Nachweises der geforderten Praxiszeit sowie eines tabellarischen Lebenslaufes direkt an die betreffende Schule zu richten. Es können sich nur solche Personen bewerben, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 11. Dezember 2026 (Ausschlussfrist) alle unten genannten Zulassungsvoraussetzungen nachweisen.
3.Zulassungsvoraussetzungen für die einzelnen Fachrichtungen
(Zulassungsvoraussetzungen siehe folgenden Link):
https://www.lehrer-werden.bayern/fach-und-foerderlehrkraefte/fachlehrkraft-berufliche-schulen
4.Auswahlverfahren, Eignungsprüfung
(Leitfaden: Eignungsprüfung für die Qualifikation zur Fachlehrkraft siehe folgenden Link):
4.1Termin der Eignungsprüfung, Geltung und Wiederholung
Die Eignungsprüfung wird an den Schulen im Anschluss an den Ablauf der Bewerbungsfrist ab 14. Dezember 2026 durchgeführt. Das Ergebnis der Eignungsprüfung gilt für Bewerberinnen und Bewerber für das laufende Einstellungsjahr. Die Eignungsprüfung kann einmal je Einstellungsjahr abgelegt werden.
4.2Nachteilsausgleich
Für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs hinsichtlich der Vorbereitungszeit auf das Auswahlgespräch ist für schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte schwerbehinderte Menschen eine entsprechende Antragstellung beim jeweiligen Prüfungsausschuss notwendig.
4.3Ergebnis des Auswahlverfahrens
Das Auswahlverfahren ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Eignungsprüfung bestanden wurde (vgl. § 5 Abs. 4 Satz 3 ggf. in Verbindung mit § 5 Abs. 5 Satz 1 QualVFl). Ein Anspruch auf Übernahme in den Vorbereitungsdienst bzw. auf spätere Einstellung besteht dadurch nicht. Sofern für eine ausgeschriebene Stelle mehrere Bewerberinnen und Bewerber die Eignungsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt eine Auswahl nach den Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber im Auswahlverfahren.
Dr. Andrea Niedzela-Schmutte
Ministerialdirigentin
StAnz. Nr. 35