Abiturprüfung 2028
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 28. Juli 2026, Az. VI.5-BS5500.0/290/2
- 1.
- Die Abiturprüfung im Schuljahr 2027/2028 findet an den Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs zu folgenden Terminen statt:
- 1.1
- Schriftlicher Teil
26. April 2028 |
Deutsch |
28. April 2028 |
Englisch (grundlegendes und erhöhtes Anforderungsniveau) |
3. Mai 2028 |
Mathematik |
4. Mai 2028 |
Französisch (grundlegendes und erhöhtes Anforderungsniveau) |
9. Mai 2028 |
Biologie (grundlegendes und erhöhtes Anforderungsniveau) |
10. Mai 2028 |
Physik (grundlegendes und erhöhtes Anforderungsniveau) |
11. Mai 2028 |
Chemie (grundlegendes und erhöhtes Anforderungsniveau) |
15. Mai 2028 |
alle weiteren Abiturprüfungsfächer auf grundlegendem Anforderungsniveau |
17. Mai 2028 |
alle weiteren Abiturprüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau |
19. Mai 2028 |
Zentraler Ausweichtermin |
- 1.2
- Kolloquiumsprüfungen
Erste Prüfungswoche: |
Montag, 22. Mai mit Freitag, 26. Mai 2028 |
Zweite Prüfungswoche: |
Montag, 29. Mai mit Freitag, 2. Juni 2028 |
- 1.3
- Die praktischen Prüfungen im Fach Sport werden nicht vor Montag, den 24. Januar 2028, die praktischen Prüfungen im Fach Musik nicht vor Montag, den 13. März 2028 durchgeführt. Im Fach Sport werden die praktischen Prüfungen in den verschiedenen Handlungsfeldern innerhalb des angegebenen Zeitraums unter Berücksichtigung sowohl des Trainingsfortgangs als auch der Anforderungen des Klausurenplans im Kurshalbjahr 13/2 terminiert.
- 1.4
- Die mündlichen Zusatzprüfungen sind bis spätestens Freitag, den 23. Juni 2028 abzuschließen; sie sind erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse der fünf Abiturprüfungsfächer abzuwickeln.
Die Termine des Kolloquiums sowie der praktischen Prüfungen und mündlichen Zusatzprüfungen werden innerhalb des vorgegebenen zeitlichen Rahmens vom Prüfungsausschuss festgesetzt.
- 2.
- Die Durchführung der Abiturprüfung 2028 richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) sowie der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), sofern nicht vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einzelfall etwas anderes bestimmt wurde.
Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend, soweit nicht durch zusätzliche fachspezifische Verlautbarungen des Staatsministeriums im Einzelnen weitere Regelungen getroffen wurden.
- 3.
- Personen, die an der von ihnen besuchten Schule die Allgemeine Hochschulreife nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören und sich im Jahr 2028 der Abiturprüfung unterziehen wollen (andere Bewerberinnen und Bewerber im Sinne des § 59 GSO), nehmen zu den unter Nr. 1 angegebenen allgemeinen Terminen an den zentral gestellten Abiturprüfungsaufgaben teil. Die weiteren Termine für die vierte schriftliche Abiturprüfungsaufgabe und die mündlichen Zusatzprüfungen des ersten Prüfungsteils sowie die mündlichen Prüfungen des zweiten Prüfungsteils werden separat bekannt gegeben. Ggf. nehmen die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern im jeweiligen Aufsichtsbezirk eine Auswahl der prüfenden Schulen für andere Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 59 Abs. 2 GSO abweichend von Nr. 1 vor.
- 4.
- Die Schulen übermitteln dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus die für die Vorbereitung der Abiturprüfung erforderlichen Angaben. Die Termine der Meldungen werden in einem gesonderten KMS bekanntgegeben. Die Formblätter für die jeweiligen Meldungen erstellen die Schulen mit dem amtlichen Schulverwaltungsprogramm.
- 5.
- Die Entlassung der Abiturientinnen und Abiturienten findet am
Freitag, den 30. Juni 2028
statt. Die Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife werden unter diesem Datum ausgestellt.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 36