Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 349 vom 02.09.2026

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2235.1.1.5-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Gymnasien, Deutsch-französische Gymnasien, Abendgymnasium, Kollegs (Institute zur Erlangung der Hochschulreife)
  • Gymnasien
  • Lehrpläne, Unterrichtsinhalte

2235.1.1.5-K

Änderung der Bekanntmachung über das Leistungsfach Musik sowie Fächer des
Zusatzangebots „Vokalensemble“ und „Instrumentalensemble“ in der Oberstufe
des neunjährigen Gymnasiums

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 18. August 2026, Az. VIII.4-BS5402.18/3/6

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über das Leistungsfach Musik sowie Fächer des Zusatzangebots „Vokalensemble“ und „Instrumentalensemble“ in der Oberstufe des neunjährigen Gymnasiums vom 15. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 323) wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 1.2 Satz 3 Spiegelstrich 1 wird die Angabe „im Zwischenzeugnis“ durch die Angabe „zum Halbjahr“ ersetzt.
1.2
In Nr. 1.2 Satz 3 Spiegelstrich 3 wird die Angabe „keine Zwischenzeugnisnote“ durch die Angabe „keine Note zum Halbjahr“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 18. August 2026 in Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor