Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 350 vom 02.09.2026

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2235.1.1.5-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Gymnasien, Deutsch-französische Gymnasien, Abendgymnasium, Kollegs (Institute zur Erlangung der Hochschulreife)
  • Gymnasien
  • Lehrpläne, Unterrichtsinhalte

2235.1.1.5-K

Änderung der Bekanntmachung über die Regelungen für das Fach Kunst in der
Qualifikationsphase der Oberstufe des neunjährigen Gymnasiums

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 18. August 2026, Az. VIII.4-BS5402.17/12/5

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Regelungen für das Fach Kunst in der Qualifikationsphase der Oberstufe des neunjährigen Gymnasiums vom 7. Juli 2023 (BayMBl. Nr. 353) wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 1.2 Satz 2 Spiegelstrich 1 wird die Angabe „im Zwischenzeugnis“ durch die Angabe „zum Halbjahr“ ersetzt.
1.2
In Nr. 1.2 Satz 2 Spiegelstrich 3 wird die Angabe „keine Zwischenzeugnisnote“ durch die Angabe „keine Note zum Halbjahr“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 18. August 2026 in Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor