Stellenausschreibung im deutschen Auslandsschulwesen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 18. August 2026, Az. VIII.6-BP4042.0/332/2
Folgende Stelle für eine Schulleiterin oder einen Schulleiter (m/w/d) ist zu besetzen:
Deutsche Europäische Schule Manila (Eurocampus), Philippinen
| Besetzungsdatum: | 1. August 2027 |
| Ende der Bewerbungsfrist: | 30. September 2026 |
Mit Ihrer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie die Möglichkeit, Führungsverantwortung an einer Deutschen Auslandsschule wahrzunehmen und die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik der Bundesregierung auf den Philippinen aktiv mitzugestalten. Mit Ihren Kompetenzen leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die deutsche Auslandsschularbeit weltweit.
Ihre Aufgaben:
Sie leiten eine Schule in privater Trägerschaft und bereiten zusammen mit Ihrem international aufgestellten Team ca. 310 Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur Jahrgangsstufe 12 auf das International General Certificate of Secondary Education (IGCSE), auf das neue Schulziel Gemischtsprachiges Internationales Bacculaureate (GIB) und das Deutsche Sprachdiplom (DSD I und II) der Kultusministerkonferenz (KMK) vor.
Sie entwickeln mit Ihren Mitarbeitenden und in Absprache mit dem Schulträger kontinuierlich die Schulqualität weiter und arbeiten hierbei eng mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, mit der IBO, der Kultusministerkonferenz und dem Auswärtigen Amt sowie mit den Regierungsstellen des Gastlandes, insbesondere mit den Bildungsbehörden, zusammen. Dabei begleiten Sie einen tiefgreifenden Umbau der Schulkonzeption.
Ihr Profil:
- Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und/ oder II in einem der im GIB unterrichteten Fächer (Deutsch, Mathematik, Geschichte, Biologie)
- BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) bietet Ihnen:
- Vorbereitung und Einarbeitung in spezifische Themen der Auslandsschularbeit, gezielte Schulungen und Fortbildungsangebote
- schulaufsichtliche Betreuung und Beratung während des Auslandseinsatzes
- Zuwendungen gemäß der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Lehrkräfte im Auslandsschuldienst i.d.F. vom 1. Juni 2022“
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) erwartet:
- Mindestens dreijährige Leitungserfahrung und Erfahrung mit Schulentwicklungsprozessen
- sehr gute Englischkenntnisse
- Empfehlung des Dienstherrn für die angestrebte Stelle auf der Grundlage dienstlicher Bewährung
- hohe Einsatzbereitschaft
- hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit
- betriebswirtschaftliches Verständnis
- Geschick, im Sinne der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu agieren
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) freut sich ergänzend über:
- gute Französischkenntnisse
- Erfahrungen im Auslandsschuldienst
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betont, dass alle Bewerbungen – unabhängig von kultureller, sozialer oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – begrüßt werden. Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung nach den gesetzlichen Vorgaben bevorzugt berücksichtigt.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Allgemeine Informationen zur Bewerbung stehen im Internet unter https://www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Leitungs- und Funktionsstellen – Schulleiterin/Schulleiter zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht über folgenden Link eingegeben werden: https://bewerbung.daisy.auslandsschulwesen.de/frontend/ZfA-2026-0033-SLT/dashboard.html
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ein Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf und die letzte dienstliche Beurteilung online anzufügen. Die dienstliche Beurteilung darf zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Jahre sein. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Die Bewerbung ist zusätzlich im Ausdruck in einfacher Ausfertigung fristgerecht auf dem Dienstweg über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen zu richten.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Drittbewerbungen sind zulässig.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor