913-B
Änderung der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 2019 – RLS-19
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 27. Juli 2026, Az. 49-43812-1-3
Regierungen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Oberster Rechnungshof
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
| Anlage: | Allgemeines Rundschreiben Straßenbau 22/2025 |
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 2019 – RLS-19 für Bundesstraßen, Staatsstraßen sowie Kreisstraßen in staatlicher Verwaltung vom 15. März 2021 (BayMBI. 2021 Nr. 255) wird wie folgt geändert:
- 1. In Nr. 1 wird der Satz 4
„4Mit dem Allgemeinem Rundschreiben des Straßenbau Nr. 22/2025 vom 6. November 2025 hat das Bundesministerium für Verkehr zudem die Ergänzung der Tabelle 4a der RLS-19 bekannt gegeben.“ angefügt.
- 2. In Nr. 2 werden die Sätze 7 und 8 nach Satz 6
„7Die Tabelle 4a der RLS-19 wird um eine Zeile für den Straßendeckschichttyp SDT „Texturgrinding Typ S nach M TG“, Ausgabe 2023 mit folgenden Werten ergänzt:
DSD,SDT,Pkw(v > 60 km/h) = -1,3 dB
DSD,SDT,Lkw(v > 60 km/h) = -2,5 dB
8Die Ergänzung ist für Bundesstraßen, Staatsstraßen sowie Kreisstraßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden.“ eingefügt.
- 3. In Nr. 2 wird der Satz 7 zu Satz 9.
- 4. In Nr. 3 wird der Satz 5
„5Die konsolidierte Fassung der Bekanntmachung einschließlich der ergänzten Tabelle 4a tritt zum 15. September 2026 in Kraft.“ angefügt.
- 5. Nr. 4 wird neu gefasst:
- „4.
- Künftige Änderungen
Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr behält sich vor, künftige Anpassungen der RLS-19 durch Ministerialerlasse vorzunehmen.“
- 6. Nr. 5 wird angefügt und wie folgt gefasst:
- „5.
- Bezugsmöglichkeit
Die RLS-19 können unter der FGSV-Nr. 052 bei der FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden.“
Dr. Thomas Gruber
Ministerialdirektor