Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 355 vom 09.09.2026

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.1.1.2.4-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Allgemeine Grundlagen des Schulwesens
  • Schulordnung (schulartübergreifende Regelungen)
  • Schüler

2230.1.1.1.2.4-K

Änderung der Bekanntmachung über Offene Ganztagsangebote an Schulen
für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 24. August 2026, Az. III.4-BO4207.6.2/67

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Offene Ganztagsangebote an Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 vom 23. Januar 2026 (BayMBl. Nr. 49) wird wie folgt geändert:
1.1
Der Nr. 2.3.1.1 wird folgender Satz 4 angefügt:

4Das Einvernehmen der betroffenen Erziehungsberechtigten nach Satz 3 bedarf es nicht, wenn der zeitliche Umfang des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter von acht Stunden täglich bereits durch eine Beaufsichtigung gemäß § 22 Abs. 1 und 2 BaySchO erfüllt werden kann.“

1.2
Der Nr. 3.3.1.1 wird folgender Satz 4 angefügt:

4Das Einvernehmen der betroffenen Erziehungsberechtigten nach Satz 3 bedarf es nicht, wenn der zeitliche Umfang des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter von acht Stunden täglich bereits durch eine Beaufsichtigung gemäß § 22 Abs. 1 und 2 BaySchO erfüllt werden kann.“

2.
Diese Bekanntmachung tritt am 9. September 2026 in Kraft.

Dr. Andrea Niedzela-Schmutte

Ministerialdirigentin