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Änderung der Bekanntmachung über Offene Ganztagsangebote an Schulen
für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 24. August 2026, Az. III.4-BO4207.6.2/67
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Offene Ganztagsangebote an Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 vom 23. Januar 2026 (BayMBl. Nr. 49) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Der Nr. 2.3.1.1 wird folgender Satz 4 angefügt:
„4Das Einvernehmen der betroffenen Erziehungsberechtigten nach Satz 3 bedarf es nicht, wenn der zeitliche Umfang des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter von acht Stunden täglich bereits durch eine Beaufsichtigung gemäß § 22 Abs. 1 und 2 BaySchO erfüllt werden kann.“
- 1.2
- Der Nr. 3.3.1.1 wird folgender Satz 4 angefügt:
„4Das Einvernehmen der betroffenen Erziehungsberechtigten nach Satz 3 bedarf es nicht, wenn der zeitliche Umfang des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter von acht Stunden täglich bereits durch eine Beaufsichtigung gemäß § 22 Abs. 1 und 2 BaySchO erfüllt werden kann.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 9. September 2026 in Kraft.
Dr. Andrea Niedzela-Schmutte
Ministerialdirigentin