2232.1-K
Änderung der Bekanntmachung über die Mittagsbetreuung und verlängerte
Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 24. August 2026, Az. III.4-BS7369.0/326
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen vom 23. Januar 2026 (BayMBl. Nr. 47) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1 Satz 2 wird die Angabe „Art. 31 Abs. 3 Satz 2“ durch die Angabe „Art. 110a Abs. 1 Satz 2“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 1.1 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Nach Satz 4 wird folgender Satz 5 eingefügt:
„5Bei Antragstellung ist ein von dem Träger mit der Schulleitung abgestimmtes pädagogisches Konzept für die Betreuungsangebote vorzulegen.“
- 1.2.2
- Der bisherige Satz 5 wird Satz 6.
- 1.3
- In Nr. 1.2 Satz 2 wird der Buchst. b aufgehoben und die Buchst. c und d werden die Buchst. b und c.
- 1.4
- In Nr. 2 Satz 3 wird die Angabe „Art. 31 Abs. 3 Satz 3 BayEUG“ durch die Angabe „Art. 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayEUG“ ersetzt.
- 1.5
- Nr. 4.2 wird wie folgt geändert:
- 1.5.1
- In Satz 3 wird die Angabe „Art. 31 Abs. 3 Satz 4“ durch die Angabe „Art. 110a Abs. 2 Satz 2“ und die Angabe „Art. 60 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BayEUG“ durch die Angabe „Art. 60a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BayEUG“ ersetzt.
- 1.5.2
- In Satz 4 wird die Angabe „Art. 31 Abs. 3 Satz 4“ durch die Angabe „Art. 110a Abs. 2 Satz 2“ ersetzt.
- 1.5.3
- In Satz 5 wird die Angabe „Art. 31 Abs. 3 Satz 4“ durch die Angabe „Art. 110a Abs. 2 Satz 2“ ersetzt und nach den Angaben „Art. 114 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b)“ und „Art. 114 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c)“ jeweils die Angabe „BayEUG“ eingefügt.
- 1.6
- Nr. 6 Satz 3 wird aufgehoben.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Dr. Andrea Niedzela-Schmutte
Ministerialdirigentin