Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 357 vom 09.09.2026

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2232.1-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Volksschulen (Grund- und Hauptschulen - ab 2013: Grund- und Mittelschulen)
  • Allgemeines

2232.1-K

Änderung der Bekanntmachung über die Mittagsbetreuung und verlängerte
Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 24. August 2026, Az. III.4-BS7369.0/326

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen vom 23. Januar 2026 (BayMBl. Nr. 47) wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 1 Satz 2 wird die Angabe „Art. 31 Abs. 3 Satz 2“ durch die Angabe „Art. 110a Abs. 1 Satz 2“ ersetzt.
1.2
Nr. 1.1 wird wie folgt geändert:
1.2.1
Nach Satz 4 wird folgender Satz 5 eingefügt:

5Bei Antragstellung ist ein von dem Träger mit der Schulleitung abgestimmtes pädagogisches Konzept für die Betreuungsangebote vorzulegen.“

1.2.2
Der bisherige Satz 5 wird Satz 6.
1.3
In Nr. 1.2 Satz 2 wird der Buchst. b aufgehoben und die Buchst. c und d werden die Buchst. b und c.
1.4
In Nr. 2 Satz 3 wird die Angabe „Art. 31 Abs. 3 Satz 3 BayEUG“ durch die Angabe „Art. 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayEUG“ ersetzt.
1.5
Nr. 4.2 wird wie folgt geändert:
1.5.1
In Satz 3 wird die Angabe „Art. 31 Abs. 3 Satz 4“ durch die Angabe „Art. 110a Abs. 2 Satz 2“ und die Angabe „Art. 60 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BayEUG“ durch die Angabe „Art. 60a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BayEUG“ ersetzt.
1.5.2
In Satz 4 wird die Angabe „Art. 31 Abs. 3 Satz 4“ durch die Angabe „Art. 110a Abs. 2 Satz 2“ ersetzt.
1.5.3
In Satz 5 wird die Angabe „Art. 31 Abs. 3 Satz 4“ durch die Angabe „Art. 110a Abs. 2 Satz 2“ ersetzt und nach den Angaben „Art. 114 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b)“ und „Art. 114 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c)“ jeweils die Angabe „BayEUG“ eingefügt.
1.6
Nr. 6 Satz 3 wird aufgehoben.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Dr. Andrea Niedzela-Schmutte

Ministerialdirigentin