2232.1-K
Änderung der Bekanntmachung über die Ferienangebote unter Schulaufsicht für
Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 24. August 2026, Az. III.4-BS7369.0/327
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Ferienangebote unter Schulaufsicht für Schülerinnen und Schüler im Grundschulter vom 28. Mai 2026 (BayMBl. Nr. 231) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„2Bei einem freien Träger ist Voraussetzung, dass dieser als Träger einer Mittagsbetreuung, als Kooperationspartner einer Offenen oder Gebundenen Ganztagsschule oder als Träger einer Privatschule aktiv tätig ist.“
- 1.2
- In Nr. 3.1 Satz 3 wird die Angabe „Art. 60 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BayEUG“ durch die Angabe „Art. 60a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BayEUG“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Dr. Andrea Niedzela-Schmutte
Ministerialdirigentin