Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Managementmaßnahmenblättern
nach den §§ 40e und 40f BNatSchG in Verbindung mit § 42 UVPG
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 20. August 2026, Az. 62e-U8645.0-2025/10-51
Im Vollzug der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 (IAS-VO) müssen die Mitgliedstaaten nach Art. 19 IAS-VO innerhalb von 18 Monaten nach Aufnahme einer invasiven gebietsfremden Art in die nach Art. 4 IAS-VO von der EU-Kommission erstellte Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste) über wirksame Managementmaßnahmen für diejenigen invasiven gebietsfremden Arten verfügen, die nach Feststellung der Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet weit verbreitet sind. Die jeweils geplanten Managementmaßnahmen für im Bundesgebiet weit verbreitete Arten müssen nach § 40f BNatSchG vorab öffentlich ausgelegt werden, sodass die Öffentlichkeit frühzeitig und in effektiver Weise die Möglichkeit erhält, sich an der Vorbereitung, Änderung oder Überarbeitung der Managementmaßnahmen zu beteiligen.
Die Entwürfe der Managementmaßnahmenblätter werden zentral für alle Bundesländer online in einem Öffentlichkeitsbeteiligungsportal unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hmlu/beteiligung/themen/1008965 vom 21. September 2026 bis einschließlich 20. Oktober 2026 öffentlich ausgelegt. Auf diesem Beteiligungsportal besteht auch die Möglichkeit, online Einwendungen oder Änderungswünsche bis einschließlich 23. November 2026 abzugeben. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte zu gegebener Zeit dem Beteiligungsportal.
Zusätzlich findet eine örtliche Auslegung in Papierform statt. Die Entwürfe der Managementmaßnahmenblätter können am Sitz des Landesamtes für Umwelt in Augsburg und Hof, sowie an den Amtssitzen der Regierungen von Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, der Oberpfalz, von Oberfranken, Mittelfranken sowie Unterfranken1 vom 21. September 2026 bis 20. Oktober 2026 zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Bis einschließlich 23. November 2026 kann jedermann Einwendungen oder Änderungswünsche entweder bei den genannten Behörden oder über das oben genannte Internetportal vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
In Vertretung
Dr. Erik Settles
Leitender Ministerialrat
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Adressen:
Bayerisches Landesamt für Umwelt, Bürgermeister-Ulrich-Str. 160, 86179 Augsburg
Bayerisches Landesamt für Umwelt, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof/Saale
Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut
Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg
Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth
Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg ↩