912-B
Fortschreibung der Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung
und Ausstattung von Ingenieurbauten (RE-ING)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 12. August 2026, Az. 48-4342.11-9-1-2
Regierungen
Landesbaudirektion
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Präsidien der Bayerischen Landespolizei
Autobahn GmbH (Verkehrsbetriebszentrale)
Straßenverkehrsbehörden der
Landratsämter
Kreisfreien Städte
Großen Kreisstädte
Gemeinden als örtliche Straßenverkehrsbehörden
nachrichtlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
1.Allgemeines
- 1.1
- 1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 11/2017 vom 24. Mai 2017 die „Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten“ (RE-ING) bekanntgegeben. 2Die RE-ING wurden mit Bekanntmachung vom 13. Juni 2018 (AllMBl. 2018, S. 421) in Bayern eingeführt.
- 1.2
- Die RE-ING, Ausgabe 2022/01 wurden vom BMVI mit ARS Nr. 15/2022 vom 1. Juni 2022 bekanntgegeben und mit Bekanntmachung vom 23. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 292) in Bayern eingeführt.
- 1.3
- 1Die RE-ING, Ausgabe 2023/03 wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit ARS Nr. 10/2023 vom 25. Mai 2023 (Az. StB 24/7192.70/21/3795709) bekanntgegeben. 2Zur Anwendung der RE-ING ist im ARS Nr. 10/2023 in der Anlage 2 dargestellt, in welchen Abschnitten Aktualisierungen im Vergleich zur Ausgabe 2022/01 vorliegen. 3Die Fortschreibung der RE-ING wurde um den Teil 3 (Tunnel) ergänzt, der Regelungen zum Entwurf, der konstruktiven Ausbildung und der Ausstattung von Tunnelanlagen enthält. 4Die RE-ING Teil 3 (Tunnel) ersetzt die RABT 2006 (siehe Nr. 2.3). 5Ebenfalls wurde die Fortschreibung der RE-ING um den Teil 7 (Becken und Pumpenhäuser aus Beton) ergänzt.
- 1.4
- 1Die RE-ING, Ausgabe 2024/12 wurden vom BMDV mit ARS Nr. 03/2025 vom 28. Januar 2025 (Az. StB 24/7192.70/21/3944516) bekanntgegeben. 2Zur Anwendung der RE-ING ist im ARS Nr. 03/2025 in der Anlage 2 dargestellt, in welchen Abschnitten Aktualisierungen im Vergleich zur Ausgabe 2023/03 vorliegen. 3Die Fortschreibung der RE-ING wurde um den Teil 6 (Verkehrszeichenbrücken) ergänzt.
- 1.5
- 1Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 02/2026 vom 3. Februar 2026 die Fortschreibung der „Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten“ RE-ING (Ausgabe 2025/12) bekanntgegeben. 2Es werden neben einigen redaktionellen Änderungen und Klarstellungen Regelbreiten von Geh- und Radwegbrücken sowie von Unterführungen für Geh- und Radwege eingeführt.
2.Anwendung
- 2.1
- 1Hiermit werden die neuen RE-ING, Ausgabe 2025/12, bekanntgegeben. 2Die RE-ING sind bei allen neuen Vorhaben an Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen, die von den Staatlichen Bauämtern verwaltet werden, anzuwenden.
- 2.2
- Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, die RE-ING auch für ihre eigenen Vorhaben anzuwenden.
- 2.3
- 1Der außer Kraft gesetzte Teil der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006, der den Teil Organisation und Betrieb beinhaltet, ist nicht in die RE-ING Teil 3 (Ausgabe 2025/12) aufgenommen worden. 2Dieser Bereich wird unter der Bezeichnung Tunnelbetriebsorganisation Bayern (TBOB) Ausgabe 2026/06 gesondert geregelt. 3Dieser wird parallel zu dieser Bekanntmachung am 16. September 2026 als Ministerialschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (Az. 48-4342.11-9-1-4) zur Anwendung für die Staatlichen Bauämter eingeführt. 4Die TBOB ist als Nachfolgeregelwerk für den Teil Organisation und Betrieb der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006, zu sehen.
3.Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 16. September 2026 in Kraft.
4.Außerkrafttreten
Mit Ablauf des 15. September 2026 treten folgende Bekanntmachungen beziehungsweise Ergänzungen zu Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr außer Kraft:
- 4.1
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 23. Mai 2023, Az. 48-4342.11-6-1-3 Fortschreibung der Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten RE-ING (Ausgabe 2022/01)
- 4.2
- Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, vom 29. August 2007, Az. IID8-43420-004/90 Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006
- 4.3
- Ergänzung zur Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, vom 9. Oktober 2007, zur Bekanntmachung vom 29. August 2007, Az. IID8-43420-004/90 Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006; Formblatt Grunddaten, Konformitätsbewertung, Nachrüstungszeitplan
- 4.4
- Ergänzung zur Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, vom 8. Oktober 2009, zur Bekanntmachung vom 29. August 2007, IID8-43361-001/07 Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006; Ereignismeldebogen
- 4.5
- Ergänzung zur Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, vom 28. August 2009, Az. IID8-43420-004/90 Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006; Außervollzugsetzung Wiederholung des Hinweis- und Zusatzschildes „Radio ein“
5.Bezugsmöglichkeit
- 5.1
- Das ARS Nr. 10/2023 ist im Verkehrsblatt, Heft 12/2023, vom 30. Juni 2023 veröffentlicht worden.
- 5.2
- Das ARS Nr. 03/2025 ist im Verkehrsblatt, Heft 04/2025, vom 15. Februar 2025 veröffentlicht worden.
- 5.3
- 1Die RE-ING sind auf den Internetseiten der BASt (www.bast.de) unter dem Pfad „Publikationen/Regelwerke/Ingenieurbauwerke/Entwurf“ veröffentlicht. 2Das ARS Nr. 02/2026 wurde auf der Internetseite des BMV, im Verkehrsblatt, Heft 05/2026, vom 14. März 2026 sowie auf oben genannter Internetseite der BASt veröffentlicht.
Thomas Gloßner
Ministerialdirektor