Ausschreibung von Funktionsstellen an staatlichen Beruflichen Oberschulen
(Fachoberschulen und Berufsoberschulen)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 25. August 2026, Az. VII.7-BP9001.1-6/74/5
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin (m/w/d) der Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Nordbayern in Erlangen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ist grundsätzlich möglich, sofern die beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Wesentlichen erstreckt sich das Aufgaben- und Anforderungsprofil auf folgende Tätigkeiten:
- Unterstützung der Ministerialbeauftragten bei der Beratung der Schulen, bei Fragen der Organisations-, Personal- und Unterrichtsentwicklung der Schulen
- Mitwirkung bei der Wahrnehmung von Aufgaben der unmittelbaren Schulaufsicht sowie bei weiteren der Ministerialbeauftragten zugewiesenen Aufgaben
- Koordination und Durchführung der Maßnahmen der Schulentwicklung und der externen Evaluation
- Planung und Organisation der regionalen Lehrerfortbildung
- Koordination der Schulbesuche durch die Fachberatung
- Vorbereitung und Durchführung von Direktorentagungen und weiteren Dienstbesprechungen auf Ebene der Ministerialbeauftragten
- Koordination von Erasmus-Maßnahmen
- Mitwirkung bei der Organisation von Prüfungen
- Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden sowie Klärung schulrechtlicher Fragestellungen
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Lehrkräfte im Beamtenverhältnis oder im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis beim Freistaat Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen nachweisen. Des Weiteren kommen auch Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerberinnen und Bewerber müssen mehrjährige Unterrichtserfahrung an staatlichen Beruflichen Oberschulen oder eine mehrjährige Tätigkeit in der Schulaufsicht nachweisen.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass die künftige Funktionsinhaberin/der künftige Funktionsinhaber am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nimmt bzw. wohnhaft ist.
Bewerbungen sind unter Angabe einer privaten oder dienstlichen E-Mail-Adresse für die im Zusammenhang mit der Bewerbung notwendige Kommunikation spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs (bitte ohne Bewerbungsmappe, Kunststoffhefter oder Heftklammern) auf dem Dienstweg bei der/dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Ministerialbeauftragten einzureichen. Bei Bewerbungen, die mit einer Versetzung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen unmittelbaren Schulaufsichtsbehörde verbunden sind, ist eine Zweitschrift der für die Stammschule zuständigen Regierung bzw. der/dem für die Stammschule zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
- a)
- von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die zuständige Ministerialbeauftragte/den zuständigen Ministerialbeauftragten weiterleitet.
Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens 32 Monate tätig war oder erstmals mit wesentlich anderen Aufgaben im Rahmen einer Funktionstätigkeit betraut wurde, die einem anderen Statusamt zuzuordnen sind und deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte, und diese Aufgaben über einen Zeitraum von mindestens 32 Monaten ausgeübt wurden.
- b)
- von der/dem zuständigen Ministerialbeauftragten, in deren/dessen Bereich die Stelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen.
Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020, Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften über die an der jeweiligen Schule üblichen Kommunikationswege bekannt.
Dr. Andrea Niedzela-Schmutte
Ministerialdirigentin