Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 376 vom 16.09.2026

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Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Verwaltungsvorschrift

2030.10-F
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)
  • Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses
  • Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege

2030.10-F

Änderung der Bekanntmachung über die Bestimmung von Fachrichtungen
an den Fachbereichen der Bayerischen Beamtenfachhochschule

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 27. August 2026, Az. 26-P 3612-1/182

§ 1

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung von Fachrichtungen an den Fachbereichen der Bayerischen Beamtenfachhochschule vom 17. Februar 1976 (FMBl. S. 122, StAnz. Nr. 8) wird im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration, der Justiz, für Wissenschaft und Kunst und für Familie, Arbeit und Soziales (Art. 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 2 Satz 3 des HföD-Gesetzes – HföDG) wie folgt geändert:

  1. 1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

Festlegung von Fachrichtungen an den Fachbereichen der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (Fachrichtungsfestlegungsbekanntmachung – FFBek)“.

  1. 2. Die Angabe „vom 17. Februar 1976 – Nr.: 26 – P 3275/3 – 37/8 – 8 896 –“ wird durch die Angabe „vom 17. Februar 1976, Az. 26-P 3275/3-37/8-8 896“ ersetzt.
  2. 3. In Abs. 2 wird die Angabe „Bayerischen Beamtenfachhochschule“ durch die Angabe „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“ ersetzt.
  3. 4. Den Nrn. I 1, II 1 und III 1 wird jeweils die Angabe „ , “ angefügt.
  4. 5. Nr. IV wird wie folgt geändert:
a)
Nr. 1 wird Nr. 2 und wie folgt gefasst:
„2.
Rentenversicherungs- und Versorgungsrecht;“.
b)
Die bisherige Nr. 2 wird Nr. 1 und die Angabe „ , “ wird angefügt.
c)
Nr. 3 wird aufgehoben.
  1. 6. Die folgenden Nrn. V und VI werden angefügt:
„V.
im Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung die Fachrichtungen
1.
nichttechnischer Verwaltungsdienst,
2.
Verwaltungsinformatik;
VI.
im Fachbereich Polizei die Fachrichtung Polizeivollzugsdienst.“

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor