Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 378 vom 16.09.2026

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Besetzung von Stellen der Schulleiterin/des Schulleiters (m/w/d)
im Bereich der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 6. August 2026, Az. VI-BP5001.1/382/1

An folgenden Gymnasien ist zum 20. Februar 2027 die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters (m/w/d) zu besetzen:

  1. 1. Gymnasium Berchtesgaden

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 535 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.

  1. 2. Gymnasium Gaimersheim

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 905 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.

  1. 3. Gymnasium Kirchheim b. München

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1 680 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.

  1. 4. Ignaz-Günther-Gymnasium Rosenheim

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 835 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.

Profil der ausgeschriebenen Stellen:

  1. 1. Ihre Aufgaben:
  • pädagogische und organisatorische Leitung der Schule
  • Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)
  • Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements
  • Entwicklung des Schulprofils
  • Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien
  • Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger
  • Leitung der Verwaltungsgeschäfte
  • Vertretung der Schule nach außen
  1. 2. Unsere Erwartungen:
  • erfolgreiche Unterrichtstätigkeit
  • ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten
  • Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung
  • Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen
  • Erfahrungen in der Schulentwicklung
  • Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern
  • kommunikative und soziale Kompetenz
  • Innovationsbereitschaft
  • hohe Belastbarkeit
  • gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts
  • Identifikation mit dem Schulprofil

Die Funktion wird geprägt durch die Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin die Ausübung der Dienstaufsicht und die Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, das Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 LDO) sowie die Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit der Schulleiterin/des Schulleiters bildet somit die Wahrnehmung von Führungsaufgaben und von Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind daher von Vorteil.

Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Voraussetzungen:

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Lehrkräfte im Beamtenverhältnis im Dienst des Freistaats Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht, außerdem Beamtinnen/Beamte im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss die Besoldungsgruppe A 14 oder höher bereits erreicht und die entsprechende Verwendungseignung in der aktuellen dienstlichen Beurteilung zuerkannt bekommen haben. Unterrichtserfahrungen an einem Gymnasium nach dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes sind zwingend erforderlich. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Bewerbung:

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über die/den für das Gymnasium zuständige/-n Ministerialbeauftragte/-n, an dem die Stelle ausgeschrieben ist (Zielschule), an das Staatsministerium weitergibt. Der bzw. dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, ihrerseits bzw. seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

In den Fällen, in denen die bzw. der für die Schule der Bewerberin/des Bewerbers zuständige Ministerialbeauftragte nicht für die Zielschule zuständig ist, informiert die Schulleitung diese bzw. diesen durch die Übermittlung einer Kopie der Stellungnahme zu der Bewerbung.

Den Bewerbungen sind eine Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen.

Lehrkräfte, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, derzeit noch keinen Dienst an der Zielschule leisten und bei denen die erfolgreiche Bewerbung mit einer Versetzung verbunden ist, müssen – sofern nicht bereits geschehen – möglichst zeitnah den erforderlichen Nachweis nach dem Masernschutzgesetz (§ 20 Abs. 9 IfSG) bei ihrer Schulleitung vorlegen; die Schulleitung übermittelt die Dokumentationshilfe in der aktualisierten Version, die den Schulen mit OWA-Nachricht vom 25. Februar 2026 zugeleitet wurde, ehestmöglich an das Staatsministerium, SG VI-1. Sollte der Nachweis derzeit nicht erbracht werden können, ist das Staatsministerium (SG VI-1) umgehend zu informieren. Legt eine Lehrkraft den Nachweis nicht vor, können die Versetzung und damit auch die Stellenbesetzung nicht vorgenommen werden. In diesem Fall ist das Staats­ministerium ebenfalls umgehend zu informieren.

Termine:

Einreichen der Bewerbung (über die/den
unmittelbaren Dienstvorgesetzte/-n) bei
der/dem zuständigen Ministerialbeauftragten:    
bis 30. September 2026
Zuleitung sämtlicher Bewerbungen
an das Staatsministerium:
bis 14. Oktober 2026

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften bekannt zu geben; dies gilt auch für in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor