2230.2-A, 7157.2-A
Aufhebung von Verwaltungsvorschriften
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 1. September 2026, Az. S5/21.06-2/337
- 1.
- Es werden folgende Verwaltungsvorschriften aufgehoben:
- 1.1
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen über die Vereinbarung über Richtlinien für die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern vom 10. Juli 2006, Az. I5/2634/46/06 (AllMBl. S. 252),
- 1.2
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen über die Gewährung einer Entschädigung an die Mitglieder des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz, der Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz bei den Aufsichtsbehörden sowie der Unterausschüsse nach § 55 Abs. 4 und 8 und § 56 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBl I S. 965) vom 14. März 1978, Az. IX/650.6/28/78 (AllMBl. S. 57),
- 1.3
- Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen über die Grundsätze für die Zulassung von Trägern des Freiwilligen Sozialen Jahres vom 28. April 2005, Az. I 4/2921/4/05.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor