Ausbildung von Fachlehrkräften
Fachliche und pädagogische Ausbildung im dreijährigen Ausbildungsgang
Sport und Informationstechnik für Grund-, Mittel- und Förderschulen
(nicht für RS)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 3. September 2026, Az. IV.3-BS7040.0/5/35
- 1.
- Fachliche und pädagogische Ausbildung in der Fächerverbindung Sport und Informationstechnik:
- 1.1
- Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bietet zum Schuljahr 2027/2028 die Ausbildung zur Fachlehrkraft an Grund-, Mittel- und Förderschulen in der o. g. Fächerkombinationen an. Die Ausbildung erfolgt parallel in allen Fächern der genannten Fächerverbindung. In der dreijährigen Ausbildung erfolgt nach zwei Studienjahren die jeweilige fachliche Prüfung. Das letzte Studienjahr des Ausbildungsgangs dient v. a. der pädagogisch-didaktischen Ausbildung. Die Ausbildung richtet sich nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften (ZAPO-F I) vom 16. August 2022 (GVBl. S. 553) in der jeweils geltenden Fassung.
- 1.2
- Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer sind
- der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,
- die gesundheitliche Eignung für die Ausbildung zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer,
- das Bestehen eines Eignungstests.
- 1.3
- Der Eignungstest soll über die vorhandene allgemeine und fachliche Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers Aufschluss geben. Er findet an der Ausbildungsstätte statt, die die Bewerberin bzw. der Bewerber besuchen will. Für das Fach Sport ist ein zusätzlicher Eignungstest zu bestehen. Über die Termine und Inhalte informieren die Ausbildungsstätten.
Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen der Probezeit abhängig. Die Probezeit endet zur Hälfte des ersten Ausbildungsjahres Mitte Februar.
- 2.
- Der formlose Antrag auf Zulassung zur dreijährigen Ausbildung in der Fächerverbindung Sport und Informationstechnik ist an folgende Anschrift zu richten:
an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Abteilung II –
Am Stadtpark 20
81243 München
Tel.: 089 1265-2599
E-Mail: muenchen@stif2.de
Anmeldeschluss an der Abteilung in München ist der 9. Dezember 2026.
- 3.
- Die Ausbildung ist grundsätzlich förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung, und zwar nach den für Schülerinnen bzw. Schüler an Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.
- 4.
- Für Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmerinnen bzw. Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen.
- 5.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Übernahme in den staatlichen Schuldienst nach Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und des darauffolgenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs und der jeweils gegebenen Planstellenlage möglich ist.
Dr. Andrea Niedzela-Schmutte
Ministerialdirigentin
StAnz. Nr. 38