913-B
Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige
Polymermodifizierte Bitumen, Ausgabe 2025, TL Bitumen-StB 25
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 31. August 2026, Az. 49-43415-4-7-2
Regierungen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Landesbaudirektion
nachrichtlich
BMV Referat 25
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Städtetag
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern
RAP Stra-Prüfstellen
| Anlage: | Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 25/2024 |
- 1. Allgemeines
1Die „Technischen Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen“, Ausgabe 2025 (TL Bitumen-StB 25) wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) im Benehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV; jetzt Bundesministerium für Verkehr, BMV), den Obersten Straßenbaubehörden der Länder und der Autobahn GmbH des Bundes überarbeitet. 2Die TL Bitumen-StB 25 enthalten die nationalen Anforderungen an Straßenbaubitumen nach der DIN EN 12591 und an Polymermodifizierte Bitumen nach der DIN EN 14023, die bei der Herstellung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt in Heißverarbeitung verwendet werden. 3Das BMDV hat mit Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 25/2024 vom 3. Dezember 2024 (Az. StB 25/7182.8/3-ARS-24/25/3940669) die TL Bitumen-StB 25 bekannt gegeben.
- 2. Anwendung
1Wir führen hiermit die TL Bitumen-StB 25 in Bayern mit Bezug auf Bundesstraßen, Staatsstraßen sowie die in staatlicher Verwaltung stehenden Kreisstraßen ein. 2Den Landkreisen, Städten und Gemeinden wird empfohlen, in ihrer Baulast die TL Bitumen-StB 25 ebenfalls anzuwenden.
- 3. Schlussbestimmung
Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr behält sich vor, weitere Anpassungen der TL Bitumen-StB 25 durch Ministerialerlasse vorzunehmen.
- 4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 23. September 2026 in Kraft. 2Mit Ablauf des 22. September 2026 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 25. Mai 2020, Az. 49-43433-3 zu den TL Bitumen-StB 07/13 (BayMBl. Nr. 359) außer Kraft.
- 5. Bezugsmöglichkeit
Die TL Bitumen-StB 25 sind beim FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 15–17, 50999 Köln zu beziehen (www.fgsv-verlag.de).
Dr. Thomas Gruber
Ministerialdirektor