Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 391 vom 23.09.2026

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Verwaltungsvorschrift

913-B
  • Verkehrswesen
  • Straßen und Wege
  • Straßenbau

913-B

Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige
Polymermodifizierte Bitumen, Ausgabe 2025, TL Bitumen-StB 25

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

vom 31. August 2026, Az. 49-43415-4-7-2

Regierungen

Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben

Landesbaudirektion

nachrichtlich

BMV Referat 25

Bayerischer Landkreistag

Bayerischer Gemeindetag

Bayerischer Städtetag

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern

RAP Stra-Prüfstellen

Anlage: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 25/2024
  1. 1. Allgemeines

1Die „Technischen Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen“, Ausgabe 2025 (TL Bitumen-StB 25) wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) im Benehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV; jetzt Bundesministerium für Verkehr, BMV), den Obersten Straßenbaubehörden der Länder und der Autobahn GmbH des Bundes überarbeitet. 2Die TL Bitumen-StB 25 enthalten die nationalen Anforderungen an Straßenbaubitumen nach der DIN EN 12591 und an Polymermodifizierte Bitumen nach der DIN EN 14023, die bei der Herstellung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt in Heißverarbeitung verwendet werden. 3Das BMDV hat mit Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 25/2024 vom 3. Dezember 2024 (Az. StB 25/7182.8/3-ARS-24/25/3940669) die TL Bitumen-StB 25 bekannt gegeben.

  1. 2. Anwendung

1Wir führen hiermit die TL Bitumen-StB 25 in Bayern mit Bezug auf Bundesstraßen, Staatsstraßen sowie die in staatlicher Verwaltung stehenden Kreisstraßen ein. 2Den Landkreisen, Städten und Gemeinden wird empfohlen, in ihrer Baulast die TL Bitumen-StB 25 ebenfalls anzuwenden.

  1. 3. Schlussbestimmung

Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr behält sich vor, weitere Anpassungen der TL Bitumen-StB 25 durch Ministerialerlasse vorzunehmen.

  1. 4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 23. September 2026 in Kraft. 2Mit Ablauf des 22. September 2026 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 25. Mai 2020, Az. 49-43433-3 zu den TL Bitumen-StB 07/13 (BayMBl. Nr. 359) außer Kraft.

  1. 5. Bezugsmöglichkeit

Die TL Bitumen-StB 25 sind beim FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 15–17, 50999 Köln zu beziehen (www.fgsv-verlag.de).

Dr. Thomas Gruber

Ministerialdirektor



Anlage