7912.4-U
Änderung der Ausgleichsregelung Große Beutegreifer
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 1. September 2026, Az. 67b-U8644.11-2020/2-130
- 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Regelung zum finanziellen Ausgleich von durch Wolf, Bär oder Luchs verursachten Schäden (Ausgleichsregelung Große Beutegreifer) vom 10. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 781), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 5. Dezember 2025 (BayMBl. Nr. 568) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Die Anlage „Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs“ wird nach Maßgabe der dieser Bekanntmachung als Bestandteil beigefügten Anlage neu gefasst.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.
In Vertretung
Dr. Rüdiger Detsch
Ministerialdirektor