Zulassungsverfahren zur Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der
zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft,
fachlicher Schwerpunkt Archivwesen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 4. September 2026, Az. K.8-K3331.5.3/8/6
- 1. Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns führt im März 2027 das Zulassungsverfahren zur Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Archivwesen durch.
- 2. Das Zulassungsverfahren wird nach Teil 6 der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen (FachV-Arch) vom 3. Januar 2014 (GVBl. S. 7, BayRS 2038-3-4-11-1-WFK) durchgeführt.
- 3. Beamte der ersten Qualifikationsebene können zur Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der zweiten Qualifikationsebene zugelassen werden, wenn sie die Voraussetzungen des Art. 37 Abs. 2 Satz 1 LlbG erfüllen.
- 4. Im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst werden zwei Beamte zur Ausbildungsqualifizierung zugelassen.
- 5. Das Auswahlverfahren findet am 9. März 2027 in München statt. Es besteht aus einem Prüfungsgespräch.
- 6. Die Bewerber melden sich bis spätestens 15. Januar 2027 bei der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns (Postfach 22 11 52, 80501 München) auf dem Dienstweg zur Teilnahme am Zulassungsverfahren. Der Meldung ist ein Nachweis beizufügen, aus dem hervorgeht, dass die Voraussetzungen des Art. 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 LlbG spätestens zum Zeitpunkt der Zulassung erfüllt werden.
Michael Greiner
Ministerialdirigent
StAnz. Nr. 39