913-B
Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat, Ausgabe 2026, TL AG-StB 26
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 4. September 2026, Az. 49-43415-4-9-3
Regierungen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Landesbaudirektion
nachrichtlich
BMV Referat 25
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Städtetag
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern
RAP Stra-Prüfstellen
Anlage:Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 13/2026
- 1. Allgemeines
1Die „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltgranulat“, Ausgabe 2026 (TL AG-StB 26) wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr (BMV), den Obersten Straßenbaubehörden der Länder und der Autobahn GmbH des Bundes überarbeitet. 2Die neue Ausgabe soll insbesondere den Wiederverwendungsprozess transparenter darstellen und sicherstellen, dass neue Erkenntnisse aus der Wiederverwendung, der Prüftechnik, der technischen Entwicklungen und der langjährigen Praxis in allen zugehörigen Regelwerken einheitlich berücksichtigt werden. 3Auf Grund von regional positiven Einsatzerfahrungen wird die Verwendung von Asphaltgranulat in Splittmastixasphaltmischgut für Asphaltdeckschichten nach den Regelungen der TL AG-StB 26 zugelassen (vergleiche ZTV Asphalt-StB 26, Teil 1 mit den in Bayern gültigen Ergänzungen). 4Das BMV hat mit Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 13/2026 vom 27. Mai 2026 (Az. StB 25 302020601#00038#0012) die TL AG-StB 26 bekannt gegeben.
- 2. Anwendung
1Wir führen hiermit die TL AG-StB 26 in Bayern mit Bezug auf Bundesstraßen, Staatsstraßen sowie die in staatlicher Verwaltung stehenden Kreisstraßen ein. 2Den Landkreisen, Städten und Gemeinden wird empfohlen, in ihrer Baulast die TL AG-StB 26 ebenfalls anzuwenden.
- 3. Schlussbestimmung
Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr behält sich vor, weitere Anpassungen der TL AG-StB 26 durch Ministerialerlasse vorzunehmen.
- 4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 30. September 2026 in Kraft. 2Mit Ablauf des 29. September 2026 tritt die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 18. August 2017, Az. IID9-43435-001/90 zu den TL AG-StB 09 (AllMBl. S. 384) außer Kraft.
- 5. Bezugsmöglichkeit
Die TL AG-StB 26 sind beim FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 15–17, 50999 Köln zu beziehen (www.fgsv-verlag.de).
Dr. Thomas Gruber
Ministerialdirektor