Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 426 vom 14.10.2026

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Staatsministerium der Justiz

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Stellenausschreibungen

I.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 1, 2, 3, 6 und 7 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:

  1. 1. Präsident des Landgerichts
    (Besoldungsgruppe R 5)

in Landshut und Regensburg

  1. 2. Präsident des Landgerichts
    (Besoldungsgruppe R 4)

in Memmingen

  1. 3. Direktor des Amtsgerichts
    (Besoldungsgruppe R 3)

in Fürth

  1. 4. Vorsitzender Richter am Landgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Würzburg

  1. 5. Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Altötting

  1. 6. Leitender Oberstaatsanwalt
    (Besoldungsgruppe R 5)

in München II

  1. 7. Leitender Oberstaatsanwalt
    (Besoldungsgruppe R 4)

in Würzburg

  1. 8. Leitender Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts
    (Besoldungsgruppe R 3 mit Amtszulage)

in Bamberg

  1. 9. Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)

in Ingolstadt und Nürnberg-Fürth

Die Stelle in Nürnberg-Fürth erfordert die Bereitschaft zur Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg. Sie beinhaltet die Tätigkeit bei der bayernweit zuständigen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg. Bewerberinnen und Bewerber sollen daher über vertiefte Kenntnisse sowie Ermittlungserfahrungen im Bereich der Korruptions- und Vermögensstraftaten im Gesundheitswesen verfügen oder bereit sein, diese zu erwerben.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.

Für alle richterlichen und staatsanwaltlichen Beförderungsämter in der bayerischen Justiz wird die Bereitschaft erwartet, das Amt längerfristig auszuüben, wobei ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren die absolute Untergrenze des Erwarteten bildet.

Für die Stellen unter Nrn. 1 bis 3, 6 bis 8 werden Bewerberinnen und Bewerber, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu dem folgenden Stichtag ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:

  • 1. Dezember 2026 (Nr. 1 – Stelle Landshut)
  • 1. Januar 2027 (Nr. 8)
  • 1. März 2027 (Nrn. 2 und 6)
  • 1. April 2027 (Nrn. 1 – Stelle Regensburg, 3, 7)

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 1 bis 3, 6 bis 8 auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem jeweiligen Stichtag bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.

Hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 4, 5 und 9 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 21. September 2023 (BayMBl. Nr. 517 vom 25. Oktober 2023)).

Bewerbungsfrist: 2. November 2026.

Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

II.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen:

  1. 1. Leiter der Justizwachtmeisterei bei dem Amtsgericht Neu-Ulm in BesGr. A 7 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 8. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
  2. 2. Leiter einer Organisationseinheit im Justizwachtmeisterdienst bei dem Landgericht München I in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 und 2 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl. S. 10) Bezug genommen.

Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.

Bewerbungsfrist: 2. November 2026.

III.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Notarstellen entgegengesehen:

Freie Notarstelle:

München
frei seit 1. Oktober 2026
(bisheriger Inhaber:
Notar Dr. Georg Westermeier
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit
Notarin Eva Rumpf)

Freiwerdende Notarstellen:

Buchloe
frei ab 1. November 2026
(derzeitiger Inhaber:
Notar Dr. Stefan Wohlrab)
Burgkunstadt
frei ab 1. Februar 2027
(derzeitiger Inhaber:
Notar Dr. Fabian Flaßhoff)
Höchstädt a.d.Donau
frei ab 1. Februar 2027
(derzeitiger Inhaber:
Notar Dr. Sebastian Sammet)
Parsberg
frei ab 1. Feburar 2027
(derzeitige Inhaberin:
Notarin Susanne Schulze)

Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum

  • 1. Februar 2027 (Buchloe, Burgkunstadt, Höchstädt a.d.Donau, Parsberg)
  • 1. März 2027 (München)

eine dreijährige Mindestanwärterzeit vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notarinnen und Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz. Die Stichtage werden auch für die Berechnung der Dauer des notariellen Anwärterdienstes oder der notariellen Tätigkeit herangezogen.

Die Bewerberinnen und Bewerber um die Notarstelle in München haben anzugeben, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.

Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn die verbleibende Notarin gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist, und dass freie Notarstellen zu einem früheren Zeitpunkt als den vorgenannten Stichtagen für die Mindestanwärterzeit und die Mindestverweildauer besetzt werden können.

Bewerbungsfrist: 10. November 2026

Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.