Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 447 vom 28.10.2026

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Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

319-J
  • Rechtspflege
  • Verfahren vor den ordentlichen Gerichten
  • Zwischenstaatliche Rechtshilfe

319-J

Änderung der Bekanntmachung über die Legalisation deutscher Urkunden,
Erteilung von Apostillen und Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

vom 9. Oktober 2026, Az. D2 - 9101 - I - 11346/2026

1.
Die Bekanntmachung über die Legalisation deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation vom 3. April 2008 (JMBl. S. 46), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 20. Oktober 2025 (BayMBl. Nr. 467) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Der Anhang wird wie folgt geändert:

1.1
In der Zeile „Algerien“ wird in Spalte 3 ein Absatz und die Angabe „Apostillenübereinkommen aufgrund Einspruchs im Verhältnis zu Deutschland nicht in Kraft“ angefügt.
1.2
Die Zeile „Aserbaidschan“ wird wie folgt gefasst:
„Aserbaidschan Apostille Apostillenübereinkommen ist nach Rücknahme des deutschen Einspruchs anwendbar“.
1.3
In der Zeile „Kirgisistan“ wird in Spalte 3 die Angabe „Apostillenübereinkommen aufgrund Einspruchs im Verhältnis zu Deutschland nicht in Kraft“ gestrichen.
1.4
Die Zeile „Moldau, Republik (Moldawien)“ wird wie folgt gefasst:
„Moldau,
Republik
(Moldawien)
Apostille Apostillenübereinkommen ist nach Rücknahme des deutschen Einspruchs anwendbar“.
1.5
In der Zeile „Vietnam“ wird in Spalte 3 ein Absatz und die Angabe „Apostillenübereinkommen aufgrund Einspruchs im Verhältnis zu Deutschland nicht in Kraft“ angefügt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 20. November 2026 in Kraft.

Dr. Winfried Brechmann

Ministerialdirektor