Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 448 vom 28.10.2026

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen September 2027
nach der Verordnung über die Zulassung und Ausbildung für das Lehramt
an beruflichen Schulen und den anderweitigen Erwerb der Lehrbefähigung
an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Fachrichtungen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 14. Oktober 2026, Az. VII.2-BS9101.0/15/1

Im Jahr 2027 wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Verordnung über die Zulassung und Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen und den anderweitigen Erwerb der Lehrbefähigung an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Fachrichtungen in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt.

1.Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Zum Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die

1.1
die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) bestanden haben oder deren Erste Staatsprüfung gemäß Art. 6 Abs. 4 BayLBG als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt worden ist. Der Ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte oder eine nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird,
1.2
zum Zweck der Nachqualifikation nach § 40 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) einen ergänzenden Vorbereitungsdienst abzuleisten haben und
1.3
die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.

2.Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss, Meldeverfahren

2.1
Dauer und Meldeschluss

Der Vorbereitungsdienst September 2027 beginnt am 14. September 2027 und endet am 10. September 2029.

Letzter Meldetag ist der 14. April 2027.

2.2
Meldeverfahren

Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten.

Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst ist nur online unter https://formularserver.bayern.de/vorbereitungsdienst möglich.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus weist die Bewerberinnen und Bewerber den Regierungen zu, die nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheiden.

3.Verwendung im öffentlichen Schuldienst

Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 44