Sondermaßnahme an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2027/2028;
Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Masterabschluss
einer Hochschule für angewandte Wissenschaften bzw.
Technischen Hochschule (Fachhochschule)
der Fachrichtungen Bautechnik sowie Elektro- und Informationstechnik
zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 16. Oktober 2026, Az. VII.2-BS9008.0/81/2
Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Lehrkräften für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Fachrichtungen Bautechnik sowie Elektro- und Informationstechnik werden besonders qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber mit einem Masterabschluss einer Hochschule für angewandte Wissenschaften bzw. Technischen Hochschule (Fachhochschule) in den o. g. Fachrichtungen oder in verwandten Studiengängen zum am 14. September 2027 beginnenden Vorbereitungsdienst zugelassen. Zulassungsvoraussetzungen sind eine mindestens gute Abschlussnote im Masterzeugnis und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung. Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Masterprüfung nach 2019 abgelegt haben. Bewerberinnen und Bewerber mit einem Diplomabschluss von Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) können nicht zur Maßnahme zugelassen werden.
Die Bewerbungen für die Sondermaßnahme sind bis spätestens Freitag, den 15. Januar 2027, an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. VII.2, 80327 München zu richten. Dem formlosen Bewerbungsschreiben sind eine einfache Kopie des Masterzeugnisses mit Bachelorzeugnis (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records), Nachweise über eine Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufserfahrung sowie ein tabellarischer Lebenslauf beizulegen.
Eine virtuelle Informationsveranstaltung zu den Sondermaßnahmen an beruflichen Schulen findet 2. Dezember 2026 statt. Weitere Informationen hierzu sind unter www.studien-seminar.de sowie zu gegebener Zeit auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.lehrer-werden.bayern/
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach den in der Masterprüfung erzielten Noten und der einschlägigen Berufserfahrung, stets auch im Lichte des gesamten Bewerberfeldes. Das Staatsministerium entscheidet in der Regel bis Anfang April 2027 über die Zulassung zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst.
Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemäß Art. 22 Abs. 6 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen vom Bayerischen Landespersonalausschuss festzustellen. Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 44